Insektizid gegen saugende Insekten im Zierpflanzenbau, an Apfel, Birne, Erdbeeren, Johannisbeeren, Steinobst sowie Hopfen
Notfallzulassung zur Bekämpfung von Birnenblattsauger an Birnen und Blutlaus an Apfel vom 22.04. bis 19.08.2026
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Movento SC 100 ist ein Insektizid bzw. Akarizid gegen Spinnmilben an Erdbeeren, Blutlaus an Apfel, Birnenblattsauger an Birne, Schildlaus-Arten an verschiedenen Steinobst- und Strauchbeerenkulturen, Blattläusen und Weichhautmilben an Zierpflanzen, Hopfenblattläusen an Hopfen sowie saugenden Insekten an diversen Gemüsekulturen. Movento SC 100 ist ein vollsystemisches Insektizid, das sowohl im Xylem als auch im Phloem mobil ist. Dadurch wird es in der gesamten Pflanze verteilt, auch der Neuzuwachs ist geschützt und versteckt lebende Schaderreger werden gut erfasst.
Movento SC 100 hat eine Notfallzulassung für die Indikation gegen Birnenblattsauger an Birnen und gegen Blutlaus an Apfel im Freiland erhalten, die im Zeitraum vom 22.04.2026 bis 19.08.2026 (120 Tage) gilt.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Movento SC 100
Wirkstoffe
100 g/l Spirotetramat
Artikel-Nr.
64520-05
Hersteller
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit
B1
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
ACHTUNG|NB6611-DAS MITTEL WIRD ALS BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B1). ES DARF NICHT AUF BLÜHENDE ODER VON BIENEN BEFLOGENE PFLANZEN AUSGEBRACHT WERDEN; DIES GILT AUCH FÜR UNKRÄUTER. BIENENSCHUTZVERORDNUNG VOM 22. JULI 1992 BGBL. I S. 1410 BEACHTEN.|NT109-1-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) EINGEHALTEN WERDEN. ZUSÄTZLICH MUSS DIE ANWENDUNG IN EINER DA|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF275-EVOS-ES IST SICHERZUSTELLEN, DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG BIS ENDE DER VEGETATIONSPERIODE ODER ENDE DER KULTURFÜHRUNG IN OBSTBAUMKULTUREN UND IN STRAUCHBEERE|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS230-WENN WIEDERHOLTER KONTAKT MIT FRISCH BEHANDELTEN KULTUREN WÄHREND DER APPLIKATION NICHT VERMIEDEN WERDEN KANN SIND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) UND EIN FLÜSSIGKEITSDICHTER SCHUTZANZUG ZU TRAGEN.|SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VA263-1-KEINE ANWENDUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS MIT HANDGEFÜHRTEN GERÄTEN IM FREILAND.
Gefahrenhinweise
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|H361FD-KANN VERMUTLICH DIE FRUCHTBARKEIT BEEINTRÄCHTIGEN. KANN VERMUTLICH DAS KIND IM MUTTERLEIB SCHÄDIGEN
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Die Preise stehen immer in der Abhängigkeit zur ausgewählten Lieferadresse (frei Hof). Die Auswahl der Lieferadresse erfolgt über den Button Mineraldünger. Mehr Informationen finden Sie hier.
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