AGB

Stand: Juni 2022

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung (= die Anbahnung, das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen) über die Lieferung von beweglichen Sachen, insbesondere Pflanzenschutzmitteln, Maissaat, Rapssaat, Grassaaten und Sämereien (nachfolgend „Waren“ oder „Produkte“) von myAGRAR (Rechtsträger: AgrarOnline GmbH, Bahnhofsallee 44, 23909 Ratzeburg, als Verwender dieser AGB und Vertragspartner des Kunden) mit Unternehmern („Kunden“). myAGRAR tritt ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB) in eine Geschäftsbeziehung. Eine Geschäftsbeziehung mit Verbrauchern (§ 13 BGB) lehnt myAGRAR ab.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von myAGRAR gelten ausschließlich, allgemeine Bedingungen des Kunden für seine Geschäftsbeziehungen werden auch bei Kenntnis durch myAGRAR nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch myAGRAR ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Beschaffenheit und Nutzung von Produkten

  1. Als Beschaffenheit der bestellten Waren wird vereinbart: Die Produkte sind industrielle Agrar- und Naturprodukte, deren biologische, physikalische und chemische Eigenschaften beim Kauf und bei der Verwendung zu berücksichtigen sind. Die Bandbreite von natürlichen Unterschieden innerhalb einer Warengattung gehört zu den Eigenschaften des Produktes und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
  2. Die Produktangebote von myAGRAR richten sich an den Kundenkreis insoweit fachkundiger Unternehmen der Landwirtschaft. Der Besitz und die Nutzung von bestellten Produkten durch den Kunden unterliegt teilweise gesetzlichen Anforderungen und Beschränkungen, deren Beachtung dem Kunden obliegt. myAGRAR prüft im Rahmen des Bestellvorgangs von Pflanzenschutzmitteln das Vorliegen des Sachkundenachweises des Kunden nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften. Fachgerechter Rat zu Besitz und Umgang mit den Produkten ist vom Kunden einzuholen.

§ 3 Angebote, Vertragsabschluss

  1. Die Präsentation von Waren in Verkaufsräumen oder im Onlineshop von myAGRAR stellt kein bindendes Angebot von myAGRAR dar.
  2. Die Bestellung eines Produkts stellt ein bindendes Angebot des Kunden nach § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Abschluss eines Kaufvertrages („Angebot“) dar.
  3. Ein Vertrag kommt zustande, wenn myAGRAR ein Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist von 5 Geschäftstagen (= Werktage von Montag bis Freitag; der Tag des Eingangs der Bestellung wird nicht mitgerechnet) nach eigener Wahl von myAGRAR durch Annahmeerklärung in Textform (z.B. E-Mail) oder Lieferung der Ware annimmt („Vertragsabschluss“).
  4. Erfolgt kein Vertragsabschluss innerhalb der Annahmefrist (Abs. 3), erlischt das Angebot des Kunden (Abs. 2).
  5. Für Fernabsatzverträge über die Lieferung von Waren steht nur Verbrauchern (§ 1 Nr. 2 Satz 1) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Da myAGRAR nur mit Unternehmen (§ 1 Nr. 2 Satz 2) in eine Geschäftsbeziehung eintritt, steht den Kunden von myAGRAR kein Widerrufsrecht zu.

§ 4 Verpackung, Versand, Lieferung, Gefahrübergang

  1. Der Kunde trägt die handelsüblichen Kosten für Versand und Verpackung der Ware, sofern bei Vertragsabschluss keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager von myAGRAR an die vom Kunden angegebene inländische Lieferadresse frei Bordsteinkante.
  3. Der Lieferzeitraum nach Vertragsabschluss (Lieferfrist) beträgt 14 Geschäftstage (= Werktage von Montag bis Freitag), soweit nicht eine andere Lieferfrist oder ein anderer Liefertermin vereinbart wurde.
  4. Die Lieferverpflichtung von myAGRAR steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch die Zulieferer von myAGRAR; dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von myAGRAR nicht zu vertreten ist.
  5. Falls myAGRAR gemäß § 4 Nr. 4. oder aus einem sonstigen Grund ohne eigenes Verschulden zur Lieferung eines bestellten Produkts nicht in der Lage ist, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Dauert das Leistungshindernis mehr als einen Monat an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die vom Kunden erbrachte Gegenleistung wird myAGRAR im Falle des Rücktritts unverzüglich zurückerstatten.
  6. Die Vertragserfüllung in Teillieferungen und Teilleistungen ist in zumutbarem Umfang zulässig. Durch Teillieferungen oder Teilleistungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
  7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  8. Versendet myAGRAR auf Verlangen des Kunden die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Versendungskauf), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware am Warenlager von myAGRAR mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

§ 5 Preise, Zahlung

  1. In Produktpreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten, sie ist zusätzlich zum Produktpreis zu zahlen. Die Produktpreise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten, sofern bei Vertragsabschluss keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Kaufpreis ist der Produktpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Versand- und Verpackungskosten.
  2. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt, bei Zahlung per Sofortüberweisung, Paypal, Bankeinzug/Lastschrift, Vorkasse oder Kreditkarte bei Vertragsabschluss, ohne jeden Abzug vom Kunden zu zahlen. Eine bei der Bestellung geleistete Vorauszahlung wird dem Kunden bei Nichtzustandekommen des Vertrages erstattet.
  3. Bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises zu liefern. Falls myAGRAR von diesem Vorbehalt Gebrauch macht, wird myAGRAR den Kunden unverzüglich unterrichten.
  4. Für die Wahrung von Zahlungsfristen und -terminen ist der Geldeingang bei uns maßgeblich.
  5. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. myAGRAR kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen und geltend machen.

§ 6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von myAGRAR nur mit rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder unstreitigen Forderungen berechtigt. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von myAGRAR ist der Kunde ferner berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht.
  2. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

§ 7 Rechte des Kunden bei Mängeln

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (Mängel) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist. Für Ansprüche auf Schadenersatz gegen myAGRAR wegen eines Mangels gilt die allgemeine Haftungsbegrenzung von myAGRAR gemäß § 8.
  2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang auf eventuelle Mängel zu prüfen und bestehende Mängel in Textform unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Kommt er einer der vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, so verliert er seine sämtlichen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Mangel, es sei denn, dass myAGRAR den Mangel arglistig verschwiegen hat.
  3. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt myAGRAR, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.
  4. myAGRAR ist im Rahmen der Nacherfüllung ausschließlich zur Ersatzlieferung am Lieferort verpflichtet. Dies gilt entsprechend, wenn gleich aus welchem Rechtsgrund ein Anspruch auf Rücknahme der Ware besteht. myAGRAR ist nicht zum Aufwendungsersatz für eine Rückholung der Ware durch den Kunden von einem anderen Ort als dem Lieferort verpflichtet.
  5. Liegt tatsächlich kein Mangel vor, kann myAGRAR vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, die Mangelfreiheit war für den Kunden nicht erkennbar.
  6. Ein Rückgriff des Kunden gegenüber myAGRAR wegen Aufwendungsersatz, den der Unternehmer im Verhältnis zu seinem Kunden infolge eines von myAGRAR zu vertretenden Mangels zu tragen hat, wird ausgeschlossen, soweit die Verpflichtung des Unternehmers gegenüber seinem Kunden nicht auf einer zwingenden Haftung des Unternehmers aufgrund der gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf beruht. Ein Rückgriff des Kunden besteht nur unter dem Vorbehalt der Haftungsbeschränkung von myAGRAR gemäß § 8.
  7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch myAGRAR. Ausgenommen sind ferner die nicht ausgeschlossenen Rückgriffsansprüche (Abs. 6).

§ 8 Haftung

Die Haftung von myAGRAR aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung wird wie folgt begrenzt:

  1. Für leichte Fahrlässigkeit haftet myAGRAR nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet myAGRAR jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. myAGRAR haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von myAGRAR.
  2. Beruht die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von myAGRAR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von myAGRAR, haftet myAGRAR unbeschränkt.
  3. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer behält sich myAGRAR das Eigentum oder das Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Eigentums an der verkauften Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vor:
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt myAGRAR bereits mit Abschluss des Vertrages mit myAGRAR (Erstvertrag) alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an myAGRAR ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. myAGRAR nimmt die Abtretung mit Abschluss des Erstvertrages an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. myAGRAR behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, wird hiervon jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
  3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für den Hersteller. Hersteller ist myAGRAR oder, wenn myAGRAR das Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltsware zusteht, der Lieferant von myAGRAR. Dem Hersteller erwachsen im Verhältnis zu dem Kunden aus der Verarbeitung oder Umbildung keine Verbindlichkeiten. Dem Hersteller steht das (Mit-)Eigentum an der durch Verarbeitung oder Umbildung entstehenden neuen Sache zu ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und den Grad der Verarbeitung oder Umbildung (Zwischen- und Endprodukte). Bei Verarbeitung oder Umbildung unter Vermischen oder Verbinden mit anderen Waren steht dem Hersteller das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den verbundenen oder vermischten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung zu. Für den Fall, dass der Kunde ungeachtet der vorstehenden Regelung durch Verarbeitung oder Umbildung das (Mit-)Eigentum an der verarbeiteten oder umgebildeten Vorbehaltsware erwirbt, überträgt er myAGRAR bereits mit Abschluss des Erstvertrages das künftige (Mit-)Eigentum an dieser Ware für den Zeitpunkt seines Erwerbs und verwahrt die Ware für myAGRAR. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Erstvertrages an myAGRAR ab. myAGRAR nimmt die Übertragung des künftigen Miteigentums und des künftigen Herausgabeanspruchs mit Abschluss des Erstvertrages an. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
  4. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Befriedigung aller gesicherten Forderungen von myAGRAR gegen den Kunden geht das Eigentum automatisch auf ihn über. Ferner fallen die abgetretenen Forderungen und Rechte auf ihn zurück.
  5. myAGRAR verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Forderungen und Rechte im dem Umfang - nach Wahl von myAGRAR - freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu besichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis gilt dies jedoch nur für solche Lieferungen oder deren Surrogate, die voll bezahlt sind.
  6. Wird der Erlös aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung/Umbildung von einem Dritten an den Kunden gezahlt, ist myAGRAR das Geld unverzüglich ohne Rücksicht auf eine etwaige abweichende Fälligkeit zu überweisen.
  7. Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten, des Weiteren auch dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder anhängig ist oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren betrieben wird. In diesen Fällen ist myAGRAR berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie Einsicht in seine Bücher zur Sicherung der Rechte von myAGRAR zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme der Vorbehaltsware nur dann, wenn myAGRAR dies ausdrücklich erklärt.

§ 10 Datenschutz

  1. Personenbezogenen Kundendaten wird myAGRAR ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben und verwenden.
  2. Zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung behält sich myAGRAR bei der Bestellung das Recht vor, eine Bonitätsauskunft einzuholen und geschäftliche Daten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, einschließlich Angaben zum Zahlungsverhalten, an Auskunfteien und Warenkreditversicherer zu übermitteln. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten durch myAGRAR erfolgt in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Für diese AGB und die Geschäftsbeziehung zwischen myAGRAR mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Vertrag mit dem Kunden ist Ratzeburg.
  3. Der Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Ratzeburg, wenn der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. myAGRAR ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

§ 12 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung dieses Vertrags verpflichtet, eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und einen rechtlich zulässigen Inhalt hat.
  3. Abs. 1 und 2 gelten entsprechend im Fall einer Regelungslücke..