Motivell forte

Artikel-Nr.
64530-08
Hersteller: Certis Belchim B.V.
  • 60 g/l Nicosulfuron
  • Herbizid gegen Hirsen, Gräser und Unkräuter im Mais
  • Wirkstoffaufnahme über Blatt
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Motivell forte ist ein Herbizid gegen Hirsen, Gräser und Unkräuter im Mais. Die Aufnahme des Wirkstoffes erfolgt hauptsächlich über das Blatt. Das Präparat ist nach ca. zwei Stunden regenfest.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

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HORTENSIE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

MAIS
Zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

ZIERPFLANZEN: KNOLLE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

ZIERGEHÖLZE: SONSTIGE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

ZIERKRÄUTER: SONSTIGE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

NELKEN
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

ROSE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

CHRYSANTHEMEN
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

TULPE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

ZIERPFLANZEN: SONSTIGE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

PELARGONIE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

KIEFER
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,67 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.75
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-11-22
Zulassungsende: 2024-12-31
Aufbrauchsfrist:


Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS07 GHS09
Spezifikationen

Spezifikationen Motivell forte

Wirkstoffe
60 g/l Nicosulfuron
Artikel-Nr.
64530-08
Kosten per Hektar
0,00 €/HA - 13,67 €/HA
Hersteller
Certis Belchim B.V.
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Mais
Zulassungsnummer
005945-64
Zulassungsende
31.12.2024
Zulassungsanfang
22.11.2012
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS07, GHS09,
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NG200-DAS PFLANZENSCHUTZMITTEL DARF NUR IN DEN BEI DER ZULASSUNG FESTGESETZTEN ENTWICKLUNGSSTADIEN DER KULTUR EINGESETZT WERDEN.|NG326-1-DIE MAXIMALE AUFWANDMENGE VON 45 G NICOSULFURON PRO HEKTAR AUF DERSELBEN FLÄCHE DARF - AUCH IN KOMBINATION MIT ANDEREN DIESEN WIRKSTOFF ENTHALTENDEN PFLANZENSCHUTZMITTELN - NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.|NG327-AUF DERSELBEN FLÄCHE IM FOLGENDEN KALENDERJAHR KEINE ANWENDUNG VON MITTELN MIT DEM WIRKSTOFF NICOSULFURON.|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT108-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) EINGEHALTEN WERDEN. ZUSÄTZLICH MUSS DIE ANWENDUNG IN EINER DARA|NT108-1-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) EINGEHALTEN WERDEN. ZUSÄTZLICH MUSS DIE ANWENDUNG IN EINER DA|NW263-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW605-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW605-2-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW706-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS120-1-BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WH960-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS HOHE NACHBAURISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND GEFÄHRDETE FOLGEKULTUREN ZU BENENNEN UND MÖGLICHKEITEN FÜR DAS RISIKOMANAGEMENT ZU BESCHREIBEN.|WMH2-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 2|
Zugelassene Schaderreger
EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER, GRÄSER: ANNÜLLE, PFLANZEN: DIKOTYLE SCHAD-
Gefahrenhinweise
H315-VERURSACHT HAUTREIZUNGEN.|H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|

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