Mais Banvel Flüssig

Artikel-Nr.
61688-01
Hersteller: Syngenta
  • 480 g/l Dicamba
  • Herbizid gegen Winde-Arten, Winden-Knöterich, Gänsefuß-Arten und andere Unkräuter in Mais und auf Wiesen und Weiden
  • Anwendung im Nachauflauf
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Mais Banvel Flüssig ist ein Nachauflauf-Herbizid gegen Winde-Arten, Winden-Knöterich, Gänsefuß-Arten und anderen Unkräutern in Mais sowie auf Wiesen und Weiden. Der Wirkstoff Dicamba verteilt sich in der ganzen Pflanze und entfaltet seine Wirkung systemisch. Er ist wasserlöslich und wird schnell aufgenommen. Warme, wachstumsfördernde Witterung beschleunigt den Absterbeprozess. Bis zum Eintreten der herbiziden Wirkung benötigen die Pflanzen mehrere Tage aktives Wachstum.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
WIESE
Zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 35,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 1
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

WEIDE
Zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 35,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 1
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

MAIS
Gemeine Zaunwinde

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 21,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.6
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.6
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

Acker-Kratzdistel

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 21,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.6
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.6
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

Amarant-Arten

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 21,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.6
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.6
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

ZIER- UND SPORTRASEN
Zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 35,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 1
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

Zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Spitz-Wegerich, Wiesen-Löwenzahn, Gemeine Braunelle

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,13 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.375
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.375
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:


Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

GHS07 GHS09
Spezifikationen

Spezifikationen Mais Banvel Flüssig

Wirkstoffe
480 g/l Dicamba
Artikel-Nr.
61688-01
Kosten per Hektar
0,00 €/HA - 35,00 €/HA
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Mais, Wiesen, Weiden, Rasen, Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen
Zulassungsnummer
00A076-60
Zulassungsende
31.12.2026
Zulassungsanfang
29.01.2021
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS07, GHS09,
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN2001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NS660-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FREILANDFLÄCHEN DIE NICHT LANDWIRTSCHAFTLICH FORSTWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZT WERDEN IST NUR MIT EINER GENEHMIGUNG DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE ZULÄSSIG. ZU DIESEN FLÄCHEN GEHÖREN ALLE NICHT DURCH GEBÄUDE|NT102-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NT103-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMO-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): O|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.|WW742-DAS MITTEL BESITZT KEINE NACHHALTIGE WIRKUNG GEGEN AUSDAUERNDE UNKRÄUTER.|
Zugelassene Schaderreger
PFLANZEN: DIKOTYLE SCHAD-, ZAUNWINDE: GEMEINE, KRATZ-DISTEL: ACKER-, FUCHSSCHWANZ
Gefahrenhinweise
H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.|
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|

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