Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Lima Oro 5 ist ein Molluskizid in Form eines Granulats zur Bekämpfung von Nacktschnecken im Wein, Acker, Gemüse- und Obstbau. Das Schneckenkorn enthält 50 g/kg Metaldehyd und kann mit einer Aufwandmenge von 4 kg/ha ausgebracht werden.
Der Wirkstoff Metaldehyd ist unschädlich für Laufkäfer, Igel, Regenwürmer, Bienen und weitere Nützlinge. Darüber hinaus enthält der Köder einen Bitterstoff, der das Risiko der Aufnahme des Granulats durch Nichtzieltiere verringert.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Lima Oro 5
Wirkstoffe
50 g/kg Metaldehyd
Artikel-Nr.
66090-10
Kosten per Hektar
0,00 €/HA - 16,12 €/HA
Hersteller
Sharda Europe b.v.b.a.
Anwendungsgruppe
Molluskizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.|NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.|NN160-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ALEOCHARA BILINEATA (KURZFLÜGELKÄFER) EINGESTUFT.|NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NT116-BEI DER ANWENDUNG MUSS EIN EINTRAG DES MITTELS IN ANGRENZENDE FLÄCHEN VERMIEDEN WERDEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH UND GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN).|NT658-HAUSTIERE FERNHALTEN.|NT665-NICHT IN HÄUFCHEN AUSLEGEN.|NT672-ANWENDUNG BIS MAXIMAL 70 % BODENBEDECKUNGSGRAD DURCH DIE KULTURPFLANZE.|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB011-KINDER FERNHALTEN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SS1201-1-BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|VA264-AUSBRINGUNG DES MITTELS NUR MIT SCHLEPPERGEKOPPELTER ANWENDUNGSTECHNIK.|WP733-SCHÄDEN EINSCHLIEßLICH ERTRAGSMINDERUNG AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.|
Zugelassene Schaderreger
NACKTSCHNECKE
Gefahrenhinweise
H361F-KANN VERMUTLICH DIE FRUCHTBARKEIT BEEINTRÄCHTIGEN|
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|