Gajus

Artikel-Nr.
62700-00
Hersteller: Cheminova
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Gajus ist ein Nachauflauf-Herbizid gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeinen Windhalm und Einjähriges Rispengras in Winterraps. Die im Gajus enthaltenden Wirkstoffe Pethoxamid und Picloram unterscheiden sich in ihrer Wirkungsweise. Pethoxamid ist bodenwirksam und wird über die Wurzel, das Hypokotyl und die Keimblätter aufgenommen. Bodenfeuchte ist bei der Aufnahme durch die Schadpflanze hilfreich. Picloram hingegen wird schnell über die Blätter aufgenommen und systemisch verteilt. In der Schadpflanze greift Picloram in den Eiweißstoffwechsel ein.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:


Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

RAPS
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich: FREILAND
Anwendungszeitpunkt: August bis Oktober.
Status: Zugelassen
BBCH ab: 10
BBCH bis: 14
Kosten pro HA: 61,59 €/HA
min. Aufwandsmenge: 3 L/HA
max. Aufwandsmenge: 3 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison : -
Wassermenge: 200-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen: 1/3Y
Behandlungsintervall (Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-02-21
Zulassungsende: 2023-09-30
Aufbrauchsfrist:

Einjähriges Rispengras

Anwendungsbereich: FREILAND
Anwendungszeitpunkt: August bis Oktober.
Status: Zugelassen
BBCH ab: 10
BBCH bis: 14
Kosten pro HA: 61,59 €/HA
min. Aufwandsmenge: 3 L/HA
max. Aufwandsmenge: 3 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison : -
Wassermenge: 200-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen: 1/3Y
Behandlungsintervall (Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-02-21
Zulassungsende: 2023-09-30
Aufbrauchsfrist:

Gemeiner Windhalm

Anwendungsbereich: FREILAND
Anwendungszeitpunkt: August bis Oktober.
Status: Zugelassen
BBCH ab: 10
BBCH bis: 14
Kosten pro HA: 61,59 €/HA
min. Aufwandsmenge: 3 L/HA
max. Aufwandsmenge: 3 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison : -
Wassermenge: 200-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen: 1/3Y
Behandlungsintervall (Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-02-21
Zulassungsende: 2023-09-30
Aufbrauchsfrist:


Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Gajus

Wirkstoffe
400 g/l Pethoxamid, 8 g/l Picloram
Artikel-Nr.
62700-00
Kosten per Hektar
61,59 €/HA
Hersteller
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Winterraps
Zulassungsnummer
008943-00
Zulassungsende
30.09.2023
Zulassungsanfang
21.02.2019
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
XI, HH, N,
Anwendungsbestimmungen
  • GEFAHR
  • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
  • NG353-INNERHALB VON 3 JAHREN DARF DIE MAXIMALE AUFWANDMENGE VON 1200 G PETHOXAMID PRO HEKTAR AUF DERSELBEN FLÄCHE - AUCH IN KOMBINATION MIT ANDEREN DIESEN WIRKSTOFF ENTHALTENDEN PFLANZENSCHUTZMITTELN - NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.
  • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
  • NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
  • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
  • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
  • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
  • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
  • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
  • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
  • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
  • SB199-WENN DAS PRODUKT MITTELS AN DEN TRAKTOR ANGEBAUTEN GEZOGENEN ODER SELBSTFAHRENDEN ANWENDUNGSGERÄTEN AUSGEBRACHT WIRD DANN SIND NUR FAHRZEUGE DIE MIT GESCHLOSSENEN ÜBERDRUCKKABINEN (Z. B. KABINENKATEGORIE 3 WENN KEINE ATEMSCHUTZGERÄTE ODER PARTI
  • SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
  • SF276-7AC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 7 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK SOWIE SCHUTZHAND
  • SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
  • SS120-1-BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
  • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
  • SS526-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
  • SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL
  • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • VA271-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN DIE VON UNBETEILIGTEN DRITTEN GENUTZT WERDEN EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M EINGEHALTEN WERDEN. ALTERNATIV KANN DIE ANWENDUNG MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZE
  • WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.
  • WMK3-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): K3
  • WMO-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): O
Zugelassene Schaderreger
EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER, RISPENGRAS: EINJÄHRIGES, WINDHALM: GEMEINER
Gefahrenhinweise
  • H304-KANN BEI VERSCHLUCKEN UND EINDRINGEN IN DIE ATEMWEGE TÖDLICH SEIN.
  • H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.
  • H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.
  • H336-KANN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.
Sicherheitshinweise
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.

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