Clematis

Artikel-Nr.
61066-25
Hersteller: Albaugh
  • 360 g/l Clomazone
  • Herbizid gegen einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter in Winterraps
  • Anwendung im Vorauflauf
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Clematis ist ein Herbizid zur Bekämpfung einjähriger zweikeimblättriger Unkräuter in Winterraps im Vorauflauf. Es habndelt sich um ein Bodenherbizid, bei dem der enthaltene Wirkstoff Clomazone von den Wurzeln und dem Spross der keimenden Pflanzen aufgenommen wird. Die Chlorophyllsynthese der Unkräuter wird verhindert und die Blätter der auflaufenden Unkräuter werden weiß.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
RAPS
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 15,56 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.33
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.33
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2015-06-03
Zulassungsende: 2026-06-15
Aufbrauchsfrist:


Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Clematis

Wirkstoffe
360 g/l Clomazone
Artikel-Nr.
61066-25
Kosten per Hektar
0,00 €/HA - 15,56 €/HA
Hersteller
Albaugh
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Winterraps
Zulassungsnummer
007777-61
Zulassungsende
15.06.2026
Zulassungsanfang
03.06.2015
Status
Zugelassen
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT127-DIE ANWENDUNG DES MITTELS DARF AUSSCHLIEßLICH ZWISCHEN 18 UHR ABENDS UND 9 UHR MORGENS ERFOLGEN WENN TAGESHÖCHSTTEMPERATUREN VON MEHR ALS 20°C LUFTTEMPERATUR VORHERGESAGT SIND. WENN TAGESHÖCHSTTEMPERATUREN VON ÜBER 25°C VORHERGESAGT SIND DARF D|NT145-DAS MITTEL IST MIT EINEM WASSERAUFWAND VON MINDESTENS 300 L/HA AUSZUBRINGEN. DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICHNIS "VERLUSTMINDERNDE GERÄTE" VOM 14. OKTOBER 1993 (BUNDESANZEIGER NR. 205 S. 9780) IN DER J|NT146-DIE FAHRGESCHWINDIGKEIT BEI DER AUSBRINGUNG DARF 75 KM/H NICHT ÜBERSCHREITEN.|NT149-DER ANWENDER MUSS IN EINEM ZEITRAUM VON EINEM MONAT NACH DER ANWENDUNG WÖCHENTLICH IN EINEM UMKREIS VON 100 M UM DIE ANWENDUNGSFLÄCHE PRÜFEN OB AUFHELLUNGEN AN PFLANZEN AUFTRETEN. DIESE FÄLLE SIND SOFORT DEM AMTLICHEN PFLANZENSCHUTZDIENST UND D|NT152-DIE ANWENDUNG DES MITTELS DARF NUR AUF FLÄCHEN ERFOLGEN DIE VORHER IN EINEN FLÄCHENSCHARFEN ANWENDUNGSPLAN AUFGENOMMEN WURDEN DER DEN SAATZEITPUNKT DEN GEPLANTEN UND DEN TATSÄCHLICHEN ANWENDUNGSZEITPUNKT DIE AUFWANDMENGE DIE WASSERMENGE UND DET|NT153-SPÄTESTENS EINEN TAG VOR DER ANWENDUNG VON CLOMAZONE-HALTIGEN PFLANZENSCHUTZMITTELN SIND NACHBARN DIE DER ABDRIFT AUSGESETZT SEIN KÖNNTEN ÜBER DIE GEPLANTE ANWENDUNG ZU INFORMIEREN SOFERN DIESE EINE UNTERRICHTUNG GEFORDERT HABEN.|NT155-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS IST EIN ABSTAND VON 50 M ZU ORTSCHAFTEN HAUS- UND KLEINGÄRTEN FLÄCHEN MIT BEKANNT CLOMAZONE-SENSIBLEN ANBAUKULTUREN (Z.B. GEMÜSE BEERENOBST) UND FLÄCHEN DIE FÜR DIE ALLGEMEINHEIT BESTIMMT SIND EINZUHALTEN. DIESER A|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW263-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WMF3-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): F3|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.|WP740-VORSICHT BEI BENACHBART WACHSENDEN KULTURPFLANZEN DA SCHÄDEN MÖGLICH.|WP744: SCHÄDEN AN BENACHBART WACHSENDEN GEHÖLZEN MÖGLICH.|
Zugelassene Schaderreger
EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|

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