Cerone 660

Artikel-Nr.
61082-06
Hersteller: Bayer
  • 660 g/l Ethephon
  • Wachstumsregler zur Halmfestigung im Getreide
  • Risikoreduzierung von Lager-Getreide
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Cerone 660 ist ein Wachstumsregler zur Halmfestigung von Weizen, Winter- und Sommergerste sowie Winterroggen und Wintertriticale. Durch die gute Einkürzleistung der Halme und die Verstärkung der Halmwand sorgt Cerone 660 für eine Erhöhung der Standfestigkeit. Eine gute Wirkung wird vor allem bei höheren Temperaturen ab 15 °C erreicht.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

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GERSTE
Halmfestigung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von 2-Knoten-Stadium bis Grannenspitzen. (32-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.7 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.7 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 100 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-04-07
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

Halmfestigung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Grannenspitzen. (37-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 100 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-04-07
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

WEIZEN WEICH-
Halmfestigung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Beginn des Ähren-/Rispenschiebens. (37-51 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.7 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.7 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 100 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-04-07
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

ROGGEN
Halmfestigung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Grannenspitzen. (37-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.1 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 100 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-04-07
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

TRITICALE
Halmfestigung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Grannenspitzen. (37-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.75 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.75 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 100 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-04-07
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

ÄPFEL
Alternanzbrechung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Rotknospenstadium: Blütenstiele strecken sich, Kelchblätter sind leicht geöffnet; Blütenblätter gerade erkennbar bis Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen. (57-69 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.1 l/ha/m Kronenhöhe
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.2 l/ha/m Kronenhöhe
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 500 l/ha/m Kronenhöhe
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-04-07
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

PFLAUME
Fruchtausdünnung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) bis Grüner Fruchtknoten von absterbenden Kelchblattkranz umgeben, der abzufallen beginnt. (71-72 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.1 l/ha/m Kronenhöhe
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.1 l/ha/m Kronenhöhe
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 500 l/ha/m Kronenhöhe
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-04-07
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

Fruchtausdünnung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) bis Grüner Fruchtknoten von absterbenden Kelchblattkranz umgeben, der abzufallen beginnt. (71-72 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.1 l/ha/m Kronenhöhe
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.1 l/ha/m Kronenhöhe
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 500 l/ha/m Kronenhöhe
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-04-07
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

Fruchtausdünnung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) bis Grüner Fruchtknoten von absterbenden Kelchblattkranz umgeben, der abzufallen beginnt. (71-72 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.1 l/ha/m Kronenhöhe
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.1 l/ha/m Kronenhöhe
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 500 l/ha/m Kronenhöhe
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-04-07
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

Fruchtausdünnung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) bis Grüner Fruchtknoten von absterbenden Kelchblattkranz umgeben, der abzufallen beginnt. (71-72 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.1 l/ha/m Kronenhöhe
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.1 l/ha/m Kronenhöhe
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 500 l/ha/m Kronenhöhe
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-04-07
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

KIRSCHE SAUER-
Ernteerleichterung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit. Bis 10 Tage vor der Ernte. (79-89 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.18 l/ha/m Kronenhöhe
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.18 l/ha/m Kronenhöhe
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 500 l/ha/m Kronenhöhe
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-04-07
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

KIRSCHE SÜß-/VOGEL-
Ernteerleichterung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit. Bis 10 Tage vor der Ernte. (79-89 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.18 l/ha/m Kronenhöhe
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.18 l/ha/m Kronenhöhe
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 500 l/ha/m Kronenhöhe
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-04-07
Zulassungsende: 2025-11-15
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS05 GHS07 GHS09
Spezifikationen

Spezifikationen Cerone 660

Wirkstoffe
660 g/l Ethephon
Artikel-Nr.
61082-06
Hersteller
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Wachstumsregler
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Winterroggen, Wintertriticale, Wintergerste, Sommergerste, Weizen
Zulassungsnummer
006285-00
Zulassungsende
15.11.2025
Zulassungsanfang
07.04.2008
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS05, GHS07, GHS09
Anwendungsbestimmungen
GEFAHR|SPO5-VOR DEM WIEDERBETRETEN IST DAS GEWÄCHSHAUS GRÜNDLICH ZU LÜFTEN|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.|NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.|NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.|NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NN291-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART EPISYRPHUS BALTEATUS (SCHWEBFLIEGE) EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG (§ 6 ABSATZ 2 PFLSCHG). UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN E|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-VEOS-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN OBSTBAUMKULTUREN UND IN STRAUCHBEERENOBST BIS UNMITTELBAR VOR DER ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND|SF276-EEOS-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN OBSTBAUMKULTUREN UND IN STRAUCHBEERENOBST BIS EINSCHLIEßLICH ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FEST|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VH361-DER GEHALT AN 2-CHLORETHYLPHOSPHONSÄURE-MONO-2-CHLORETHYLESTER DARF 20 G/KG UND AN 12-DICHLORETHAN DARF 05 G/KG IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF ETHEPHON NICHT ÜBERSCHREITEN.|WH915-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN AUFZUNEHMEN FÜR DIE DER VORGESEHENE MITTELAUFWAND VERTRÄGLICH IST (POSITIVLISTE).
Zugelassene Schaderreger
HALMFESTIGUNG, GLEICHMÄßIGER ERNTE, FRUCHTAUSDÜNNUNG, ERNTEERLEICHTERUNG
Gefahrenhinweise
EUH071-WIRKT ÄTZEND AUF DIE ATEMWEGE.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H312-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI HAUTKONTAKT.|H314-VERURSACHT SCHWERE VERÄTZUNGEN DER HAUT UND SCHWERE AUGENSCHÄDEN.|H332-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI EINATMEN.
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.

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