Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Calma ist ein Wachstumsregler zur Halmfestigung in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale. Die Pflanzenhöhe wird durch Reduktion des internodialen Längenwachstums vermindert und die Standfestigkeit der Pflanzen durch Vergrößerung des Halmdurchmessers und Verstärkung der Halmwand erhöht.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
GERSTE
Halmfestigung
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
-
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
31
BBCH bis:
39
Kosten pro HA:
23,68 €/HA
min. Aufwandsmenge:
0.8 L/HA
max. Aufwandsmenge:
0.8 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.8L/HA
Wassermenge:
200-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2011-11-24
Zulassungsende:
2023-04-30
Aufbrauchsfrist:
WEIZEN WEICH-
Halmfestigung
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
-
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
31
BBCH bis:
39
Kosten pro HA:
11,84 €/HA
min. Aufwandsmenge:
0.4 L/HA
max. Aufwandsmenge:
0.4 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.4L/HA
Wassermenge:
200-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2011-11-24
Zulassungsende:
2023-04-30
Aufbrauchsfrist:
ROGGEN
Halmfestigung
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
-
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
31
BBCH bis:
39
Kosten pro HA:
17,76 €/HA
min. Aufwandsmenge:
0.6 L/HA
max. Aufwandsmenge:
0.6 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.6L/HA
Wassermenge:
200-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2011-11-24
Zulassungsende:
2023-04-30
Aufbrauchsfrist:
TRITICALE
Halmfestigung
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
-
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
31
BBCH bis:
39
Kosten pro HA:
17,76 €/HA
min. Aufwandsmenge:
0.6 L/HA
max. Aufwandsmenge:
0.6 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.6L/HA
Wassermenge:
200-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2011-11-24
Zulassungsende:
2023-04-30
Aufbrauchsfrist:
Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Calma
Wirkstoffe
155.6 g/l Trinexapac
Artikel-Nr.
61003-01
Kosten per Hektar
11,84 €/HA - 23,68 €/HA
Hersteller
Nufarm Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Wachstumsregler
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
R38-REIZT DIE HAUT
R43-SENSIBILISIERUNG DURCH HAUTKONTAKT MÖGLICH
SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL
SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
Zugelassene Schaderreger
HALMFESTIGUNG
Gefahrenhinweise
H315-VERURSACHT HAUTREIZUNGEN.
H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.
H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.
H373-KANN DIE ORGANE SCHÄDIGEN BEI LÄNGERER ODER WIEDERHOLTER EXPOSITION .
Sicherheitshinweise
S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
S24-BERÜHRUNG MIT DER HAUT VERMEIDEN
S36/37-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG UND SCHUTZHANDSCHUHE TRAGEN
S46-BEI VERSCHLUCKEN SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER ETIKETT VORZEIGEN
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.