Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
Übersicht öffnen (Klick)
MAIS
Gemeine Quecke
Anwendungszeitpunkt:
Null
Stadium Kultur:
Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (12-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
250 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
250 g/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2023-06-30
Zulassungsende:
2024-12-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt:
Null
Stadium Kultur:
Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (12-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
250 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
250 g/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2023-06-30
Zulassungsende:
2024-12-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt:
Null
Stadium Kultur:
Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (12-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
250 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
250 g/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2023-06-30
Zulassungsende:
2024-12-31
Aufbrauchsfrist:
Anwenderhinweis
Anwenderhinweis
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Mais
Zulassungsnummer
027526-00
Zulassungsende
31.12.2024
Zulassungsanfang
30.06.2023
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS07, GHS08, GHS09
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NG200-DAS PFLANZENSCHUTZMITTEL DARF NUR IN DEN BEI DER ZULASSUNG FESTGESETZTEN ENTWICKLUNGSSTADIEN DER KULTUR EINGESETZT WERDEN.|NG326-1-DIE MAXIMALE AUFWANDMENGE VON 45 G NICOSULFURON PRO HEKTAR AUF DERSELBEN FLÄCHE DARF - AUCH IN KOMBINATION MIT ANDEREN DIESEN WIRKSTOFF ENTHALTENDEN PFLANZENSCHUTZMITTELN - NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.|NG327-AUF DERSELBEN FLÄCHE IM FOLGENDEN KALENDERJAHR KEINE ANWENDUNG VON MITTELN MIT DEM WIRKSTOFF NICOSULFURON.|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT109-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) EINGEHALTEN WERDEN. ZUSÄTZLICH MUSS DIE ANWENDUNG IN EINER DARA|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW263-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW605-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW706-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB120-DIE IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG DES ZUSATZSTOFFES GENANNTEN HINWEISE UND AUFLAGEN ZUM AN-WENDERSCHUTZ SIND EINZUHALTEN.|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SB1904-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN DIE VON UNBETEILIGTEN DRITTEN GENUTZT WERDEN EIN ABSTAND VON MINDESTENS 10 M EINGEHALTEN WERDEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-VEAC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN BIS UNMITTELBAR VOR DER ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGE|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VA275-ZUM SCHUTZ VON UNBETEILIGTEN DRITTEN (BYSTANDER UND RESIDENTS) MUSS DIE ANWENDUNG DES MITTELS IMMER MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICHNIS VERLUSTMINDERNDE GERÄTE VOM 14. OKTOBER 1993 (BUNDESANZEIGER NR. 205 S. 9780|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMH2-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 2|WMH27-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 27|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.|H361D-KANN VERMUTLICH DAS KIND IM MUTTERLEIB SCHÄDIGEN|H373-KANN DIE AUGEN SCHÄDIGEN BEI LÄNGERER ODER WIEDERHOLTER EXPOSITION .|H373-KANN DAS NERVENSYSTEM SCHÄDIGEN BEI LÄNGERER ODER WIEDERHOLTER EXPOSITION .
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Die Preise stehen immer in der Abhängigkeit zur ausgewählten Lieferadresse (frei Hof). Die Auswahl der Lieferadresse erfolgt über den Button Mineraldünger. Mehr Informationen finden Sie hier.
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Der Artikel Arigo ist nur zusammen mit dem Formulierungshilfsstoff Trend sowie im Pack zusammen mit Spectrum Plus und Trend erhältlich. (Arigo Spectrum Plus Pack)
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