Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Soleil ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Braunrost, Echten Mehltau, Fusarium-Arten und Blatt- und Spelzenbräune in Weizen. Die Wirkung ist protektiv und kurativ.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
WEIZEN WEICH-
Blatt- Und Spelzenbräune (Septoria nodorum)
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
30
BBCH bis:
69
Kosten pro HA:
28,19 €/HA
min. Aufwandsmenge:
1.2 L/HA
max. Aufwandsmenge:
1.2 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.2L/HA
Wassermenge:
100-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2015-02-05
Zulassungsende:
2025-12-31
Aufbrauchsfrist:
Braunrost (Puccinia recondita)
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
30
BBCH bis:
69
Kosten pro HA:
28,19 €/HA
min. Aufwandsmenge:
1.2 L/HA
max. Aufwandsmenge:
1.2 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.2L/HA
Wassermenge:
100-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2015-02-05
Zulassungsende:
2025-12-31
Aufbrauchsfrist:
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
30
BBCH bis:
69
Kosten pro HA:
28,19 €/HA
min. Aufwandsmenge:
1.2 L/HA
max. Aufwandsmenge:
1.2 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.2L/HA
Wassermenge:
100-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2015-02-05
Zulassungsende:
2025-12-31
Aufbrauchsfrist:
Fusarium-Arten
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
61
BBCH bis:
69
Kosten pro HA:
28,19 €/HA
min. Aufwandsmenge:
1.2 L/HA
max. Aufwandsmenge:
1.2 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.2L/HA
Wassermenge:
100-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2015-02-05
Zulassungsende:
2025-12-31
Aufbrauchsfrist:
Gelbrost (Puccinia striiformis)
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
30
BBCH bis:
69
Kosten pro HA:
28,19 €/HA
min. Aufwandsmenge:
1.2 L/HA
max. Aufwandsmenge:
1.2 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.2L/HA
Wassermenge:
100-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2015-02-05
Zulassungsende:
2025-12-31
Aufbrauchsfrist:
Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Soleil
Wirkstoffe
107 g/l Tebuconazol, 167 g/l Bromuconazol
Artikel-Nr.
66175-01
Kosten per Hektar
28,19 €/HA
Hersteller
Nufarm Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Weizen
Zulassungsnummer
007454-00
Zulassungsende
31.12.2025
Zulassungsanfang
05.02.2015
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
C, XI, HH, N,
Anwendungsbestimmungen
GEFAHR
GESUNDHEITSSCHÄDLICH-XN
UMWELTGEFÄHRLICH-N
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
R38-REIZT DIE HAUT
R41-GEFAHR ERNSTER AUGENSCHÄDEN
R63-KANN DAS KIND IM MUTTERLEIB MÖGLICHERWEISE SCHÄDIGEN.
R67-DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT HERVORRUFEN.
SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
SF275-VEAC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN BIS UNMITTELBAR VOR DER ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGE
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.