Karate 0.4GR

Artikel-Nr.
63519-90
Hersteller: Syngenta
  • 4,0 g/kg Lambda-Cyhalothrin
  • Insektizid zur Bekämpfung des Drahtwurms in Mais und Kartoffeln
  • Sehr breit und lange wirksam
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Karate 0.4GR ist ein Insektizid zur Reduzierung von Schäden durch Drahtwurmbefall an Mais und Kartoffelknollen. Der enthaltene Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin gehört zu den synthetischen Pyrethroiden. Neben Kontaktwirkung bei Aufnahme besitzt der Wirkstoff auch eine Repellentwirkung. 

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
MAIS
Schnellkäfer (Drahtwurm)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 63,90 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 15
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2023-06-14
Zulassungsende: 2025-03-31
Aufbrauchsfrist:

KARTOFFELN
Schnellkäfer (Drahtwurm)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 63,90 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 15
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2023-06-14
Zulassungsende: 2025-03-31
Aufbrauchsfrist:


Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS09
Spezifikationen

Spezifikationen Karate 0.4GR

Wirkstoffe
4 g/kg lambda Cyhalothrin
Artikel-Nr.
63519-90
Kosten per Hektar
0,00 €/HA - 63,90 €/HA
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit
B3
Hinweis Bienengefährlichkeit
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Zugelassene Kulturen
Mais, Kartoffel
Zulassungsnummer
008986-60
Zulassungsende
31.03.2025
Zulassungsanfang
14.06.2023
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS09,
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB663-AUFGRUND DER DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN ANWENDUNGEN DES MITTELS WERDEN BIENEN NICHT GEFÄHRDET (B3).|NG405-KEINE ANWENDUNG AUF DRAINIERTEN FLÄCHEN.|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT675-1-DIE DOSIEREINRICHTUNG DES GRANULATSTREUGERÄTES IST RECHTZEITIG, SPÄTESTENS JEDOCH 4 M VOR ERREICHEN DES VORGEWENDES AUSZUSCHALTEN, UM NACHRIESELN ZU VERMEIDEN UND EINE VOLLSTÄNDIGE BEDECKUNG DES GRANULATES SICHERZUSTELLEN. NACH DER AUSBRINGUN|NT675-2-DAS GRANULAT EINSCHLIEßLICH ENTHALTENER ODER BEI DER AUSBRINGUNG ENTSTEHENDER STÄUBE VOLLSTÄNDIG IN DEN BODEN EINBRINGEN BZW. MIT ERDE ABDECKEN.|NT676-VERSCHÜTTETES GRANULAT SOFORT ZUSAMMENKEHREN UND ENTFERNEN.|NT685-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS MIT EINEM VOM JKI GEPRÜFTEN GRANULATSTREUGERÄT ERFOLGEN DAS IN DIE "LISTE GEEIGNETER GRANULATSTREUGERÄTE" EINGETRAGEN IST. DIE LISTE DER GEEIGNETEN GRANULATSTREUGERÄTE IST AUF DER HOMEPAGE DES JULIUS KÜHN-INSTITUT|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|NW681-KEINE AUSBRINGUNG DES GRANULATES BEI VORHERGESAGTEM WIND MIT EINER STÜNDLICHEN MITTLEREN WINDGESCHWINDIGKEIT IN 2 M HÖHE HÖHER ALS 5 M/S. ZUR BEURTEILUNG DER WINDGESCHWINDIGKEIT IST DIE VORHERSAGE IM INTERNETANGEBOT DES DEUTSCHEN WETTERDIENSTES|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SB193-DAS PFLANZENSCHUTZMITTEL KANN BEI KONTAKT MIT DER HAUT (INSBESONDERE DES GESICHTES) EIN BRENNEN ODER EIN KRIBBELN HERVORRUFEN OHNE DASS ÄUßERLICH REIZERSCHEINUNGEN SICHTBAR WERDEN. DAS AUFTRETEN DIESER STOFFWIRKUNGEN MUSS ALS WARNHINWEIS ANGES|SS1201-1-BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|ST1303-PARTIKELFILTRIERENDE HALBMASKE FFP2 ODER HALBMASKE MIT PARTIKELFILTER P2 (KENNFARBE: WEIß) GEMÄß BVL-RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ. IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG. TRAGEN BEIM AB- UND|WMI3A-WIRKUNGSMECHANISMUS (IRAC-GRUPPE): 3A|
Zugelassene Schaderreger
SCHNELLKÄFER-ARTEN
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|

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