Produktinformationen Gajus
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Gajus ist ein Nachauflauf-Herbizid gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeinen Windhalm und Einjähriges Rispengras in Winterraps. Die im Gajus enthaltenden Wirkstoffe Pethoxamid und Picloram unterscheiden sich in ihrer Wirkungsweise. Pethoxamid ist bodenwirksam und wird über die Wurzel, das Hypokotyl und die Keimblätter aufgenommen. Bodenfeuchte ist bei der Aufnahme durch die Schadpflanze hilfreich. Picloram hingegen wird schnell über die Blätter aufgenommen und systemisch verteilt. In der Schadpflanze greift Picloram in den Eiweißstoffwechsel ein.
- Wirkstoffe:
-
- 400 g/l Pethoxamid
- 8 g/l Picloram
- Bienengefährlichkeit:
- B4: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Nähere Informationen zum Produkt sind unter den Spezifikationen aufgeführt. Für weitere Informationen zu Anwendungs- oder Sicherheitsbestimmungen bei Pflanzenschutzmitteln finden Sie unter Produktinformationen das Sicherheitsdatenblatt und die Gebrauchsanleitung. Bei unseren Saatgutartikeln finden Sie unter Produktinformationen die Sortenbeschreibung des Züchters.
Spezifikationen Gajus
- Artikel-Nr.:
- 62700-00
- Hersteller:
- Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
- Wirkstoffe:
-
- 400 g/l Pethoxamid
- 8 g/l Picloram
- Zulassungsnummer:
- 008943-00
- Anwendungsgruppe:
- Herbizid
- Bienengefährlichkeit:
- B4; Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
- Zugelassene Kulturen:
- Winterraps