Ab Anfang Juli sollte die regelmäßige Kontrolle der Zuckerrübenflächen auf Befall mit Blattkrankheiten starten. Der richtige Behandlungszeitpunkt kann ermittelt werden, indem ca. 100 Blätter des mittleren Blattapparates auf Befall bonitiert werden. Bei den folgenden Bekämpfungsschwellen sollte eine Behandlung durchgeführt werden:
Durch rechtzeitige Bekämpfungsmaßnahmen bei Befallsbeginn kann eine epidemische Ausbreitung der Krankheiten am besten verhindert werden. Auch nach einer ersten Behandlungsmaßnahme sollten die Bestände weiterhin kontrolliert werden, da die Rüben ständig neue Blätter bilden. Die Anlage eines Spritzfensters hilft bei der Einschätzung des Bekämpfungserfolges und der weiteren Ausbreitung des Befalls.
Welche Krankheiten sind wichtig?
In Zuckerrüben können die Krankheiten Cercospora beticola, Ramularia beticola, Mehltau und Rübenrost auftreten. Cercospora ist die wichtigste Krankheit mit dem größten Einfluss auf die Ertragsbildung. Nachttemperaturen > 15°C und eine hohe Luftfeuchtigkeit fördern die Krankheit. Ramularia hat einen etwas geringeren Temperaturanspruch, tritt aber nicht ganz so häufig auf wie Cercospora. Mehltau und Rost sind vergleichsweise einfach zu bekämpfen, die Ertragswirksamkeit ist auch deutlich geringer.
Fungizide:
Die Anzahl regulär zugelassener Fungizide hat in den letzten beiden Jahren stark abgenommen. Für 2022 wurden eine Reihe von Notfallgenehmigungen erteilt, u.a. auch für eine Reihe von Kupferpräparaten. Vor allem Cercospora ist in einigen Regionen mit Strobilurinen oder Azolen nur noch schwer bekämpfbar, Kontaktfungizide wie z.B. Kupfer können die Wirkung unterstützen. Bei den Notfallgenehmigungen ist unbedingt auf die einzelnen Auflagen zu achten.
Unsere Empfehlungen zur Bekämpfung von Blattkrankheiten in Zuckerrüben:
Notfallzulassung: 01.06. bis 28.09.22 max. 2 Anwendungen
Aufwandmenge: 2,25 kg/ha Funguran Pro.
Wirkstoffe: 537 g/kg Kupferhydroxid
Auflagen: NW 607: 90%=20m NW 706, NT Auflage: auf derselben Fläche in den drei folgenden Kalenderjahren keine Anwendung von kupferhaltigen Mitteln
Kosten: 39,71 €/ha
Notfallgenehmigung: Insektizide gegen virusübertragende Blattläuse in Zuckerrüben:
Zur Bekämpfung virusübertragender Blattläuse in Zuckerrüben hat das Produkt Pirimor G ebenfalls eine Notfallgenehmigung nach Art.53 bekommen. Die Genehmigung gilt für den Zeitraum 10. Mai – 06. September 2022 und ist beschränkt auf eine Fläche von 35.000 ha in Deutschland.
Durch die Dampfphase von Pirimor G werden auch versteckt sitzende Läuse erfasst.