Rundumleuchten sind sinnvoll, aber nicht immer erlaubt
An vielen landwirtschaftlichen Fahrzeugen sieht man die gelben Rundumleuchten, doch nicht immer ist das rechtlich in Ordnung. Wann dürfen Rundumleuchten fest angebaut und verwendet werden? In § 52 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht, dass Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Beladung mit einer gelben Rundumleuchte ausgerüstet sein dürfen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, darf die Rundumleuchte eigentlich nicht verwendet werden. Praxisbeispiel: Bei einem Schlepper mit Grubber, der bis zu 3,0 m breit ist, darf folglich keine Rundumleuchte angebaut und verwendet werden.
Braucht man für die Nutzung einer Rundumleuchte eine Genehmigung?
Ja. Grundsätzlich wird für die Nutzung einer Rundumleuchte eine Genehmigung gebraucht. Die Nutzung der Rundumleuchte ist nur bei Überschreiten der gesetzlichen Vorgabe zu Breite oder Länge eines Fahrzeuges zulässig. Um mit solchen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren zu dürfen, wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Die Erlaubnis kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. In der Regel wird dann die Nutzung einer gelben Rundumleuchte auch vorgeschrieben. Ein passendes Beispiel ist die Nutzung eines Mähdreschers, der breiter als 3,0 m ist. Um den Drescher auf Straßen fahren zu dürfen, wird im jeweiligen Landkreis, in dem mit diesem Mähdrescher gefahren werden soll, eine Ausnahmegenehmigung benötigt und dann müssen auch Rundumleuchten angebracht werden.
Welche Rundumleuchten dürfen verwendet werden?
Nach § 22a Absatz 1 der StVZO müssen verwendete Rundumleuchten einer amtlich genehmigten Bauart entsprechen. Um herauszufinden, ob Rundumleuchten zugelassen sind und verwendet werden dürfen, muss ein Blick auf das Typenschild geworfen werden. Wenn auf dem Typenschild das Prüfzeichen E1 zu sehen ist, darf die Rundumleuchte in Deutschland im Straßenverkehr eingesetzt werden.
Darf die Rundumleuchte fest am Trecker angebaut werden?
Wenn eine Rundumleuchte dauerhaft am Schlepper befestigt werden soll und diese auch bei Fahrten ohne Überbreite am Schlepper bleiben soll, dann ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO notwendig. Diese Ausnahmegenehmigung wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt. Da eine fest-verbaute Rundumleuchte in der Regel die Höhe des Treckers ändert, müssen die neuen Fahrzeugabmessungen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden, damit die neuen Maße in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen werden können.
Was passiert, wenn die Rundumleuchte ohne Genehmigung eingeschaltet wird?
Wenn gegen die Vorgaben zur Nutzung von gelben Rundumleuchten verstoßen wird und keine Genehmigung für die Nutzung vorliegt, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei kann ein Bußgeld verhängen.
Rundumleuchten
Wenn gegen die Vorgaben zur Nutzung von gelben Rundumleuchten verstoßen wird und keine Genehmigung für die Nutzung vorliegt, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei kann ein Bußgeld verhängen.
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