Blattläuse im Raps -Notfallgenehmigung-

Aus einigen Regionen hört man zur Zeit von vereinzelten Blattläusen im Raps. Auch die frühe Maisernte kann dazu führen, dass Blattläuse von dort aus in die jungen Rapsbestände fliegen. Es handelt sich dabei vorwiegend um die Maisblattlaus (gräulich schwarz, ca. 2mm groß) aber auch um die Grüne Pfirsichblattlaus, die als Hauptüberträger des Wasserrübenvergilbungsvirus (TUYV) gilt.

Da sich die Blattläuse am Raps vor allem an der Blattunterseite aufhalten, ist eine Bekämpfung mit Pyrethroiden kaum erfolgreich, die Läuse werden nicht getroffen. Die Wirkung von Pyrethroiden gegen die Grüne Pfirsichblattlaus ist darüber hinaus auch durch bereits auftretende Resistenzen stark eingeschränkt.

Zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren im Raps hat aktuell Biscaya eine Notfallgenehmigung nach Art. 53 erhalten. Die Zulassung ist erteilt für 120 Tage (10. September 2018 – 07. Januar 2019). Biscaya wirkt systemisch und erfasst somit auch die Blattläuse auf der Blattunterseite.

  • Aufwandmenge: 300 ml/ha Biscaya
  • Abstandsauflagen:
    • NW607: 50% = 20m, 75% = 10m, 90% = 5m
    • NW 706: 20m Randstreifen bei Hangneigung > 2% am Gewässer
    • NT 102: 20m Rand am Saumbiotop mit 75% Abdriftminderung

Achtung: Biscaya besitzt keine nennenswerte Wirkung auf den Rapserdfloh. Generell besitzt Biscaya im Herbst im Raps eine Zulassung gegen beißende Insekten (ausgenommen Erdfloh). Damit ist vor allem die Raupe der Kohlmotte gemeint, die an den jungen Rapsblättern Fraßschaden anrichten kann.

In der kommenden Woche sind noch einmal steigende Temperaturen angesagt. Die Rapsbestände sollte daher regelmäßig auf Befall mit Erdflöhen und Blattläusen untersucht werden.

Stand: 2018