Baruka 50 EC

Artikel-Nr.
66665-13
Hersteller: Stefes
  • 50 g/l Quizalofop-P
  • Herbizid gegen einkeimblättrige Unkräuter in Rüben, Kartoffeln, Winterraps und Möhren im Nachauflauf
  • Anwendung maximal einmal pro Kultur bzw. Jahr
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Baruka 50 EC ist ein Herbizid gegen einkeimblättrige Unkräuter in Rüben, Kartoffeln, Winterraps und Möhren für den Nachauflauf. Das Produkt darf maximal einmal pro Kultur bzw. Jahr zur Anwendung kommen. Die empfohlene Aufwandmenge liegt bei 2,5 l/ha.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
RAPS
Einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 21,48 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 2.5
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2021-03-12
Zulassungsende: 2024-11-30
Aufbrauchsfrist:

RÜBEN
Einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 21,48 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 2.5
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2021-03-12
Zulassungsende: 2024-11-30
Aufbrauchsfrist:

ZUCKERRÜBE
Einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 21,48 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 2.5
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2021-03-12
Zulassungsende: 2024-11-30
Aufbrauchsfrist:

KARTOFFELN
Einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 17,18 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 2
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2021-03-12
Zulassungsende: 2024-11-30
Aufbrauchsfrist:

MÖHRE/KAROTTE
Einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Null
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 21,48 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 2.5
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2021-03-12
Zulassungsende: 2024-11-30
Aufbrauchsfrist:


Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Spezifikationen

Spezifikationen Baruka 50 EC

Wirkstoffe
50 g/l Quizalofop-P
Artikel-Nr.
66665-13
Kosten per Hektar
0,00 €/HA - 21,48 €/HA
Hersteller
STEFES GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Kartoffel, Winterraps, Möhre, Zuckerrübe, Futerrübe
Zulassungsnummer
00A485-60
Zulassungsende
30.11.2024
Zulassungsanfang
12.03.2021
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS05, GHS07, GHS08, GHS09,
Anwendungsbestimmungen
GEFAHR|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT103-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-VEAC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN BIS UNMITTELBAR VOR DER ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGE|SF284-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEIM MANUELLEN ENTFERNEN VON SCHOSSERRÜBEN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK SOWIE SCHUTZHANDSCHUHE GETRAGEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMA-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): A|
Zugelassene Schaderreger
PFLANZEN: MONOKOTYLE SCHAD-
Gefahrenhinweise
H304-KANN BEI VERSCHLUCKEN UND EINDRINGEN IN DIE ATEMWEGE TÖDLICH SEIN.|H315-VERURSACHT HAUTREIZUNGEN.|H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|H318-VERURSACHT SCHWERE AUGENSCHÄDEN.|H332-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI EINATMEN.|H336-KANN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.|
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|

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