Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Trinity ist die innovative 3-fach Herbizidkombination. Die Wirkstoffe Chlortoluran (250 g/l), Pendimethalin (300 g/la) und Difulufenican (40 g/la) werden sowohl über das Blatt und den Spross als auch über die Wurzel aufgenommen. Die Aufwandmenge beträgt 2,0 l/ha im Nachauflauf. Trinity ist ein flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von Windhalm, einjährigerm Rispengras sowie aller wichtigen Unkräuter in Wintergerste, Winterweichweizen, Winterroggen und Wintertriticale im Herbst. Die besten Erfolge werden beim Einsatz im frühen Nachauflauf des Getreides und ausreichender Bodenfeuchte erzielt.
Aufwandmenge Trinity (Adama): 2,0 l/ha in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
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GERSTE
Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
WEIZEN WEICH-
Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
ROGGEN
Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
TRITICALE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 31,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2010-12-22
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NG337-AUF DERSELBEN FLÄCHE INNERHALB EINES KALENDERJAHRES KEINE ZUSÄTZLICHE ANWENDUNG VON MITTELN DIE DEN WIRKSTOFF CHLORTOLURON ENTHALTEN.|NN100-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZARTHROPODEN EINGESTUFT.|NT145-DAS MITTEL IST MIT EINEM WASSERAUFWAND VON MINDESTENS 300 L/HA AUSZUBRINGEN. DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICHNIS "VERLUSTMINDERNDE GERÄTE" VOM 14. OKTOBER 1993 (BUNDESANZEIGER NR. 205 S. 9780) IN DER J|NT146-DIE FAHRGESCHWINDIGKEIT BEI DER AUSBRINGUNG DARF 75 KM/H NICHT ÜBERSCHREITEN.|NT170-DIE WINDGESCHWINDIGKEIT DARF BEI DER AUSBRINGUNG DES MITTELS 3 M/S NICHT ÜBERSCHREITEN.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW607-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW706-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NW800-KEINE ANWENDUNG AUF GEDRAINTEN FLÄCHEN ZWISCHEN DEM 01. NOVEMBER UND DEM 15. MÄRZ.|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-VEAC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN BIS UNMITTELBAR VOR DER ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGE|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMC2-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): C2|WMF1-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): F1|WMH12-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 12|WMH3-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 3|WMH5-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 5|WMK1-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): K1|WP710-SCHÄDEN AN NACHGEBAUTEN ZWEIKEIMBLÄTTRIGEN ZWISCHENFRÜCHTEN UND WINTERRAPS MÖGLICH.|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.|
Die Wahl der richtigen Herbizidstrategie im Getreideanbau ist von entscheidender Bedeutung. Bei der Produkt- und Wirkstoffauswahl für den Herbizideinsatz im Getreide hat sich zu den letzten Jahren leider kaum etwas geändert.
Unsere Empfehlung: Herbizidstrategien im Getreide!
Bei der Produkt- und Wirkstoffauswahl für den Herbizideinsatz im Getreide hat sich zum letzten Jahr kaum etwas geändert. Die Witterung und insbesondere die Bodenfeuchte beeinflussen maßgeblich den Anwendungstermin der Bodenherbizide. Unterschiede zwischen den Produkten gibt es neben der Wirkstoffkombination vor allem im Zulassungsumfang und bei den Auflagen.