Schutzausrüstung im Pflanzenschutz - das sollten Sie beachten!
Für den Pflanzenschutz brauchen Landwirte eine umfangreiche Ausbildung und einen gültigen Sachkundenachweis. Aber auch die eigene Schutzausrüstung ist wichtig, sich vor Haut- und Augenreizungen sowie Vergiftungen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln zu schützen. Viele Produkte haben Auflagen für die Persönliche Schutzausrüstung. Werden diese nicht erfüllt, kann dies Cross-Compliance-relevant sein und Sanktionen nach sich ziehen. Der Anwenderschutz ist seit 2018 nicht mehr nur eine Kennzeichnungsauflage, sondern eine Anwendungsbestimmung, deren Missachten mit Bußgeldern belegt werden kann. Die Anwendungsbestimmungen stehen in der Gebrauchsanweisung, dem Sicherheitsdatenblatt und in den Zusatzbestimmungen.
Ein Beispiel: Für das Herbizid Laudis mit der Zulassungsnummer 026255-00 wurden mit der Zulassung unter anderem folgende bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen festgesetzt:
- SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- S2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Geeignete persönliche Schutzausrüstung
Eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) besteht aus Schutzanzug, Handschuhen, Kopfschutz, Augen- und Atemschutz, Gummischürze und Fußschutz. Die Mindestanforderung bei der persönlichen Schutzausrüstung im Pflanzenschutz ist eine langärmelige Jacke, eine lange Hose bzw. Arbeitsanzug plus Ärmelschürze. Die Ärmelschürze ist vor allem beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel, Ansetzen von Spritzbrühe sowie dem Befüllen und Reinigen der Pflanzenschutzspritze notwendig. Für die Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln wurden auch spezielle Pflanzenschutzanzüge entwickelt, die als Chemikalienschutzoverall im Handel sind.
Achten Sie auf Ihre Hände! Diese haben den intensivsten Kontakt mit dem Pflanzenschutzmittel. Pflanzenschutzmittel-Handschuhe müssen mindestens 290 mm lang sein. Bei normaler Arbeitskleidung müssen sie über dieser getragen werden, bei wasserdichter Kleidung unter dem Ärmel. Tragen Sie festes Schuhwerk! Geeignete Sicherheitsschuhe der Sicherheitsklasse S2 sind flüssigkeits und chemikalienabweisend. Gummistiefel müssen unter der Hose getragen werden. Auch ein Gesichtsschutz oder eine Schutzbrille gehört zur Grundausstattung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Wenn ein Pflanzenschutzmittel eine Atemschutz-Auflage hat, muss der Anwender eine Atemschutzmaske mit entsprechendem Filter tragen.