Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Roundup Rekord ist ein glyphosathaltiges Herbizid gegen Unkräuter im Freiland in Ackerbau- und Gemüsekulturen, Grünland, auf Stilllegungsflächen, Obst- und Weinbau, sowie auf Nichtkulturland ohne Holzgewächsen und im Zierpflanzenbau. Je aktiver die Pflanzen wachsen, umso schneller wird der Wirkstoff in der Pflanze verteilt. Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. 5 Tagen die erste sichtbare Wirkung von Roundup Rekord ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§
12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig
abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof-
und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet
werden.