Nexide®

Artikel-Nr.
64696-00
Hersteller: Cheminova
  • 60 g/l gamma-Cyhalothrin
  • Insektizid gegen beißende und saugende Insekten in Getreide und Raps
  • Schnelle Sofortwirkung und langanhaltende Wirkungsdauer
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Nexide® ist ein Insektizid gegen beißende und saugende Insekten in allen Getreidearten und in Raps. Der enthaltene Wirkstoff gamma-Cyhalothrin liegt mikroverkapselt vor und sorgt für eine schnelle Sofortwirkung sowie eine langanhaltende Wirkungsdauer.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

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GERSTE
Beißende Insekten

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 80
max. Aufwandsmenge pro Saison : 160
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:

Saugende Insekten

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 80
max. Aufwandsmenge pro Saison : 160
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:

WEIZEN WEICH-
Saugende Insekten

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 80
max. Aufwandsmenge pro Saison : 160
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:

Beißende Insekten

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 80
max. Aufwandsmenge pro Saison : 160
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:

ROGGEN
Saugende Insekten

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 80
max. Aufwandsmenge pro Saison : 160
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:

Beißende Insekten

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 80
max. Aufwandsmenge pro Saison : 160
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:

TRITICALE
Beißende Insekten

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 80
max. Aufwandsmenge pro Saison : 160
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:

Saugende Insekten

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 80
max. Aufwandsmenge pro Saison : 160
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:

HAFER
Beißende Insekten

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 80
max. Aufwandsmenge pro Saison : 160
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:

Saugende Insekten

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 80
max. Aufwandsmenge pro Saison : 160
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:

RAPS
Blattläuse

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 80
max. Aufwandsmenge pro Saison : 160
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:

Beißende Insekten

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 80
max. Aufwandsmenge pro Saison : 160
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:

Kohlschotenmücke (Dasineura brassicae)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 5,65 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.08
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.16
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2017-05-15
Zulassungsende: 2026-03-31
Aufbrauchsfrist:


Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS07 GHS08 GHS09
Spezifikationen

Spezifikationen Nexide®

Wirkstoffe
60 g/l gamma-Cyhalothrin
Artikel-Nr.
64696-00
Kosten per Hektar
0,00 €/HA - 5.648,00 €/HA
Hersteller
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Raps, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Zulassungsnummer
025631-00
Zulassungsende
31.03.2026
Zulassungsanfang
15.05.2017
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS07, GHS08, GHS09,
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB6623-DAS MITTEL DARF IN MISCHUNG MIT FUNGIZIDEN AUS DER GRUPPE DER ERGOSTEROL-BIOSYNTHESE-HEMMER AN BLÜHENDEN PFLANZEN UND AN PFLANZEN DIE VON BIENEN BEFLOGEN WERDEN NUR ABENDS NACH DEM TÄGLICHEN BIENENFLUG BIS 23:00 UHR ANGEWENDET WERDEN ES SEI DE|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN3001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NN410-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN VON BESTÄUBERINSEKTEN EINGESTUFT. ANWENDUNGEN DES MITTELS IN DIE BLÜTE SOLLTEN VERMIEDEN WERDEN ODER INSBESONDERE ZUM SCHUTZ VON WILDBIENEN IN DEN ABENDSTUNDEN ERFOLGEN.|NT102-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW607-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SB193-DAS PFLANZENSCHUTZMITTEL KANN BEI KONTAKT MIT DER HAUT (INSBESONDERE DES GESICHTES) EIN BRENNEN ODER EIN KRIBBELN HERVORRUFEN OHNE DASS ÄUßERLICH REIZERSCHEINUNGEN SICHTBAR WERDEN. DAS AUFTRETEN DIESER STOFFWIRKUNGEN MUSS ALS WARNHINWEIS ANGES|SB199-WENN DAS PRODUKT MITTELS AN DEN TRAKTOR ANGEBAUTEN GEZOGENEN ODER SELBSTFAHRENDEN ANWENDUNGSGERÄTEN AUSGEBRACHT WIRD DANN SIND NUR FAHRZEUGE DIE MIT GESCHLOSSENEN ÜBERDRUCKKABINEN (Z. B. KABINENKATEGORIE 3 WENN KEINE ATEMSCHUTZGERÄTE ODER PARTI|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WMI3A-WIRKUNGSMECHANISMUS (IRAC-GRUPPE): 3A|WW7091-BEI WIEDERHOLTEN ANWENDUNGEN DES MITTELS ODER VON MITTELN DERSELBEN WIRKSTOFFGRUPPE ODER SOLCHER MIT KREUZRESISTENZ KÖNNEN WIRKUNGSMINDERUNGEN EINTRETEN ODER EINGETRETEN SEIN. UM RESISTENZBILDUNGEN VORZUBEUGEN DAS MITTEL MÖGLICHST IM WECHSEL M|
Zugelassene Schaderreger
BEIßENDE INSEKTEN, SAUGENDE INSEKTEN, RÖHRENBLATTLÄUSE/RÖHRENLÄUSE-ANDERE, GALLMÜCKE: KOHL-
Gefahrenhinweise
H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|H373-KANN DIE ORGANE SCHÄDIGEN BEI LÄNGERER ODER WIEDERHOLTER EXPOSITION .|
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|

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