Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Mimic ist ein Insektizid zur Bekämpfung von Apfel- und Fruchtschalenwicklen an Kernobst, Traubenwickler (Heuwurm und Sauerwurm), Rhombenspanner-, Springwurm und Eulenarten (Noctuidae) an Weinreben sowie freifressende Schmetterlingsraupen an Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen Erdbeerpflanzgut, Laub- und Nadelholz. Mimic wirkt als Häutungsbeschleuniger, d.h. dass es zu einem unmittelbaren Fraßstopp kommt und der Häutungsprozess eingeleitet wird, sodass die Larven verenden. Umso früher Mimic im Larvenstadium eingesetzt wird, umso besser kann es seine Wirkung entfalten.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).