Malvin WG

Artikel-Nr.
64365-01
Hersteller: UPL Deutschland
  • 800 g/kg Captan
  • Nützlingsschonendes Fungizid gegen Schorf
  • Keine Resistenzprobleme durch Multi-site-Wirkmechanismus
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Malvin WG ist ein Fungizid zur Bekämpfung von pilzlichen Krankheiten im Obstbau.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

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Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Spezifikationen

Spezifikationen Malvin WG

Wirkstoffe
800 g/kg Captan
Artikel-Nr.
64365-01
Hersteller
UPL Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Apfel, Birne, Himbeere, Brombeere, Heidelbeere, Süßkirsche, Sauerkirsche, Erdbeere
Zulassungsnummer
005177-00
Zulassungsende
15.11.2025
Zulassungsanfang
20.04.2007
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS05, GHS07, GHS08, GHS09
Anwendungsbestimmungen
GEFAHR|SPO5-VOR DEM WIEDERBETRETEN IST DAS GEWÄCHSHAUS GRÜNDLICH ZU LÜFTEN|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NN234-SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW604-DIE ANWENDUNGSBESTIMMUNG MIT DER EIN ABSTAND ZUM SCHUTZ VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN FESTGESETZT WURDE GILT NICHT IN DEN DURCH DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE BESONDERS AUSGEWIESENEN GEBIETEN SOWEIT DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE DORT DIE ANWENDUNG GENEHMIGT HAT.|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW607-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW608-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MINDESTENS MIT UNTEN GENANNTEM ABSTAND ERF|NZ113-ANWENDUNG NUR IN GEWÄCHSHÄUSERN AUF VOLLSTÄNDIG VERSIEGELTEN FLÄCHEN DIE EINEN EINTRAG DES MITTELS IN DEN BODEN AUSSCHLIEßEN.|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF1891-DAS WIEDERBETRETEN DER BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN IST AM TAGE DER APPLIKATION NUR MIT DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG MÖGLICH DIE FÜR DAS AUSBRINGEN DES MITTELS VORGEGEBEN IST. NACHFOLGEARBEITEN AUF/IN BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN DÜRFEN G|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF276-EEOS-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN OBSTBAUMKULTUREN UND IN STRAUCHBEERENOBST BIS EINSCHLIEßLICH ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FEST|SF277-VEOS-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS DIE ARBEITSZEIT IN DEN BEHANDELTEN KULTUREN NACH DER ANWENDUNG IN OBSTBAUMKULTUREN UND IN STRAUCHBEERENOBST BIS UNMITTELBAR VOR DER ERNTE AUF MAXIMAL 2 STUNDEN TÄGLICH BEGRENZT IST. DABEI SIND LANGE ARBEITSKLEID|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS422-KOPFBEDECKUNG AUS FESTEM STOFF MIT BREITER KREMPE TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS IN RAUMKULTUREN.|ST1102-PARTIKELFILTRIERENDE HALBMASKE FFP2 ODER HALBMASKE MIT PARTIKELFILTER P2 (KENNFARBE: WEIß) GEMÄß BVL-RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG TRAGEN BEIM UMGANG MIT|ST1203-PARTIKELFILTRIERENDE HALBMASKE FFP2 ODER HALBMASKE MIT PARTIKELFILTER P2 (KENNFARBE: WEIß) GEMÄß BVL-RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG TRAGEN BEI DER AUSBRIN|VH3821-IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF CAPTAN DÜRFEN FOLGENDE GEHALTE NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN: PERCHLORMETHYLMERCAPTAN: MAXIMAL 5 G/KG; FOLPET: MAXIMAL 10 G/KG; TETRACHLORKOHLENSTOFF: MAXIMAL 01 G/KG.|WP732-BEI SONNENEINSTRAHLUNG KÖNNEN NACH DER ANWENDUNG SCHÄDEN AN DEN KULTURPFLANZEN AUFTRETEN.|WP747-IN ABHÄNGIGKEIT VON KULTUR SORTE UND DEM ANBAUVERFAHREN KÖNNEN SCHÄDEN AN DER ZU BEHANDELNDEN KULTUR NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN. VOR EINEM MITTELEINSATZ IST DAHER DIE PFLANZENVERTRÄGLICHKEIT UNTER DEN BETRIEBSSPEZIFISCHEN BEDINGUNGEN ZU PRÜFEN
Gefahrenhinweise
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H315-VERURSACHT HAUTREIZUNGEN.|H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|H318-VERURSACHT SCHWERE AUGENSCHÄDEN.|H332-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI EINATMEN.|H351-KANN VERMUTLICH KREBS ERZEUGEN .
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.

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