Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Kyleo ist ein Herbizid mit breitester Wirkung gegen Gräser und Quecke, ein- und mehrjährige Unkräuter inklusive ausdauernder Wurzelunkräuter für den Einsatz vor der Saat und zur Stoppelbehandlung im Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer), Mais, Sorghum-Hirse und Obstbau. Durch die systemische Verteilung der Wirkstoffe, ergibt sich eine schnelle Aufnahme und eine nachhaltige Wirkung.
Anwenderhinweis
Anwenderhinweis
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§
12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig
abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof-
und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet
werden.