Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Wintergetreide
Wirkt hauptsächlich über die Blätter
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Haksar 500 SL ist ein Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale. Der enthaltene Wirkstoff MCPA zählt zu den Wuchsstoffen und wird hauptsächlich über die Blätter der Unkräuter aufgenommen und bis in die Wurzeln transportiert.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
Übersicht öffnen (Klick)
GERSTE
Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 13,68 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2013-01-31
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 13,68 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2013-01-31
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
WEIZEN WEICH-
Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 13,68 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2013-01-31
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 13,68 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2013-01-31
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
ROGGEN
Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 13,68 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2013-01-31
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 13,68 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2013-01-31
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
TRITICALE
Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 13,68 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2013-01-31
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Null
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 13,68 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2013-01-31
Zulassungsende:
2024-10-31
Aufbrauchsfrist:
Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Haksar 500 SL
Wirkstoffe
500 g/l MCPA
Artikel-Nr.
67232-09
Kosten per Hektar
0,00 €/HA - 13,68 €/HA
Hersteller
CIECH Sarzyna S.A.
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
GEFAHR|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT109-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) EINGEHALTEN WERDEN. ZUSÄTZLICH MUSS DIE ANWENDUNG IN EINER DARA|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WMO-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): O|
Zugelassene Schaderreger
PFLANZEN: DIKOTYLE SCHAD-
Gefahrenhinweise
H302-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI VERSCHLUCKEN.|H318-VERURSACHT SCHWERE AUGENSCHÄDEN.|H332-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI EINATMEN.|
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|