Spätsaatverträgliche Zwischenfrüchte sicher etablieren

Marlene Gerken

Beratung Zwischenfrüchte und Bodenfruchtbarkeit

Stand: 05.08.2026

Je nach Erntetermin und den Witterungsbedingungen können Zwischenfrüchte auch bei späteren Saatterminen erfolgreich etabliert werden. Eine Aussaat von Zwischenfrüchten ist bis Mitte/Ende September, teilweise sogar bis Anfang Oktober möglich. Aber grundlegend gilt, je früher die Aussaat erfolgt, desto effizienter sind die Vorteile einer Zwischenfrucht.

Besonders geeignet für spätere Saattermine sind Senf, Ölrettich, Rauhafer, Öllein, Leindotter und Phacelia. Für eine winterharte Zwischenfrucht eignen sich Arten wie Winterfutterraps, Winterrübsen, Inkarnatklee, Gräser oder einfacher Grünroggen, auch in Kombination mit Winterwicken. Bei winterharten Zwischenfrüchten ist allerdings die Folgekultur zu berücksichtigen. Sie eignen sich nicht vor Sommergetreide, aufgrund deren frühen Aussaat im Februar/März. Der Boden trocknet langsamer ab, gerade auf schweren Böden und kann die Befahrbarkeit der Fläche verzögern.

Tabelle BAT Agrar ZwischenfrüchteTabelle BAT Agrar Zwischenfrüchte

Hinweis: BAT Pro Futter Dreierlei und BAT Pro Alexelia sind sowohl konventionell als auch als ökologisch erhältlich.

Mindestbodenbedeckung

Auf 80 % der Ackerflächen eines Betriebes ist laut GLÖZ 6 eine Mindestbodenbedeckung bis einschließlich 31.12. sicherzustellen. Möglichst bald nach der Ernte hat nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis eine Bedeckung z.B. durch Zwischenfrüchte zu erfolgen.

Düngung von Zwischenfrüchten

Zwischenfrüchte ermöglichen eine Ausbringung von organischen Wirtschaftsdüngern im Herbst. Bis zum 01.10. ist eine Düngung bis max. 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg /ha Ammonium-N möglich. Allerdings muss die Aussaat der Zwischenfrucht bis zum 15.09. erfolgen und eine Standzeit von mindestens 6 Wochen nachweisen (in Niedersachsen mind. 8 Wochen). Die zulässige Stickstoffmenge hängt vom Leguminosenanteil der Zwischenfrucht ab und wird bundeslandspezifisch unterschiedlich geregelt (Tabelle N-Düngebedarf). In roten Gebieten ist die Düngung einer Zwischenfrucht grundsätzlich nicht erlaubt.

Bei der Verwendung leguminosenhaltiger Zwischenfrüchte ist die N-Anrechnung in der Düngebedarfsermittlung der nachfolgenden Hauptkultur zu beachten. Ab einem bestimmten Leguminosenanteil muss eine Stickstoffnachlieferung angerechnet werden. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, ab welchem Anteil eine Zwischenfruchtmischung als Leguminose einzustufen ist (Tabelle N-Düngebedarf und Abschläge bei der Düngebedarfsermittlung). 

N-Düngebedarf und Abschläge bei der Düngebedarfsermittlung

Bundesland Berücksichtigung bei der Herbstdüngung Abschläge bei der Düngebedarfsermittlung
  %-Samenanteil Leguminosen %-Gewichtsanteil Leguminosen %-Samenanteil Leguminosen %-Gewichtsanteil Leguminosen
Baden-Württemberg ≥ 60% - ≥ 60% -
Bayern ≥ 75 % - ≥ 75 % -
Brandenburg ≥ 75 % - ≥ 75 % -
Hessen ≥ 30 %, ≥ 70 % - ≥ 75 % -
Mecklenburg-Vorpommern ≥ 25 %, ≥ 75 % - ≥ 75 % -
Niedersachsen ≥ 30 %, ≥ 75 % - ≥ 75 % -
Nordrhein-Westfalen ≥ 50 % - ≥ 75 % -
Rheinland-Pfalz ~ 40 %, ~ 80 % - ≥ 75 % -
Sachsen 100 % - 100 % -
Sachsen-Anhalt ≥ 75 % - ≥ 75 % -
Schleswig-Holstein - ≥ 50 % - ≥ 50 %
Thüringen ≥ 50 % - ≥ 75 % -


In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Hessen wird die Düngung zur Zwischenfrucht abhängig vom Leguminosengehalt in unterschiedlichen Stufen eingeschränkt:

Hessen:

  • < 30 %-Samenanteil Leguminosen: max. 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg/ha Ammonium-N
  • 30-70 % Leguminosen: max. 30 kg Gesamt-N/ha
  • > 70 % Leguminosen: kein N-Düngebedarf

Mecklenburg-Vorpommern: 

  • < 25 %-Samenanteil Leguminosen: max. 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg/ha Ammonium-N
  • 25-75 % Leguminosen: max. 30 kg Gesamt-N/ha
  • > 75 % Leguminosen: kein N-Düngebedarf

Niedersachsen: 

  • < 30 %-Samenanteil Leguminosen: max. 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg/ha Ammonium-N
  • 31-75 % Leguminosen: max. 30 kg Gesamt-N/ha
  • > 75 % Leguminosen: kein N-Düngebedarf

Rheinland-Pfalz: 

  • < 40 %-Samenanteil Leguminosen: max. 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg/ha Ammonium-N
  • Ab etwa 40 % Samenanteil Leguminosen: max. 30 kg Gesamt-N/ha
  • > 80 % Leguminosen: kein N-Düngebedarf

Alle anderen Bundesländer: 

  • Unterhalb Leguminosen-Grenzwert: max. 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg/ha Ammonium-N

Abschläge in der Düngebedarfsermittlung der folgenden Hauptkultur

Zwischenfrucht Abzug kg N/ha
Nicht-Leguminose Abfrierend 0
Nicht abfrierend Im Frühjahr eingearbeitet (ab 01.01.) 20
Im Herbst eingearbeitet (bis 31.12.) 0
Leguminosen* oder Gemenge Abfrierend 10
Nicht abfrierend Im Frühjahr eingearbeitet (ab 01.01.) 40
Im Herbst eingearbeitet (bis 31.12.) 10

 

Das Wichtigste in Kürze

✅ Bis wann können Zwischenfrüchte ausgesät werden?

Je nach Witterung und Erntezeitpunkt ist die Aussaat meist bis Mitte oder Ende September möglich, teilweise sogar bis Anfang Oktober. Für eine optimale Entwicklung gilt jedoch: Je früher gesät wird, desto größer sind die Vorteile der Zwischenfrucht.

✅ Welche Zwischenfrüchte eignen sich für späte Saattermine?

Für spätere Aussaaten bieten sich insbesondere Senf, Ölrettich, Rauhafer, Öllein, Leindotter und Phacelia an. Diese Kulturen können auch bei späteren Saatterminen noch erfolgreich etabliert werden. Für eine winterharte Zwischenfrucht eignen sich Arten wie Winterfutterraps, Winterrübsen, Inkarnatklee, Gräser oder einfacher Grünroggen.

✅ Welche Voraussetzungen gelten für die Düngung von Zwischenfrüchten im Herbst?

Eine Herbstdüngung ist bis zum 1. Oktober unter bestimmten Bedingungen möglich. Dafür muss die Zwischenfrucht spätestens bis zum 15. September ausgesät werden und eine Mindeststandzeit von sechs Wochen einhalten. In roten Gebieten ist eine Düngung grundsätzlich nicht zulässig.

Weiterer Fachbeitrag zum Thema:

Zwischenfrüchte zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz

In vielen Regionen Deutschlands ist die Ernte der Wintergerste aktuell bereits abgeschlossen. Je nach dem Wetter der nächsten Wochen wird es mit den anderen Getreidearten mit dem Mähdrusch weitergehen. Somit rückt auch die Aussaat der Zwischenfrüchte ...

Für ggf. oben genannte Anwendungsempfehlungen gilt: Alle Rechte vorbehalten. Keine Weitergabe an Dritte! Alle Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt. Die Umsetzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Gebrauchsanweisung der Produkte wird durch diese Empfehlung nicht ersetzt und muss unbedingt eingehalten werden.