Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Cleanshot ist ein Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Ausfallraps zur Nachauflaufanwendung im Herbst in Wintergerste, Winterweizen, Winterroggen und Triticale. Aufgrund der Formulierung wird der Wirkstoff Isoxaben schnell über die Wurzel und Florasulam über die Blätter und daraufhin systemisch in der Pflanze verteilt. Für eine ausreichende Wirkung, sowie die Geschwindigkeit und Dauer des Absterbeprozesses, ist eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit notwendig
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
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GERSTE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 17.430,60 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
95
max. Aufwandsmenge pro Saison :
95
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2018-07-03
Zulassungsende:
2025-08-31
Aufbrauchsfrist:
Ausfallraps
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 17.430,60 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
95
max. Aufwandsmenge pro Saison :
95
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2018-07-03
Zulassungsende:
2025-08-31
Aufbrauchsfrist:
WEIZEN WEICH-
Ausfallraps
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 17.430,60 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
95
max. Aufwandsmenge pro Saison :
95
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2018-07-03
Zulassungsende:
2025-08-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 17.430,60 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
95
max. Aufwandsmenge pro Saison :
95
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2018-07-03
Zulassungsende:
2025-08-31
Aufbrauchsfrist:
ROGGEN
Ausfallraps
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 17.430,60 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
95
max. Aufwandsmenge pro Saison :
95
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2018-07-03
Zulassungsende:
2025-08-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 17.430,60 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
95
max. Aufwandsmenge pro Saison :
95
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2018-07-03
Zulassungsende:
2025-08-31
Aufbrauchsfrist:
TRITICALE
Ausfallraps
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 17.430,60 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
95
max. Aufwandsmenge pro Saison :
95
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2018-07-03
Zulassungsende:
2025-08-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 17.430,60 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
95
max. Aufwandsmenge pro Saison :
95
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2018-07-03
Zulassungsende:
2025-08-31
Aufbrauchsfrist:
Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Cleanshot
Wirkstoffe
610 g/kg Isoxaben, 40 g/kg Florasulam
Artikel-Nr.
61147-00
Kosten per Hektar
0,00 €/HA - 17.430,60 €/HA
Hersteller
Corteva Agriscience, Agrarbereich von DowDuPont
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT101-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMB-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): B|WML-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): L|WP713-SCHÄDEN AN NACHGEBAUTEN ZWEIKEIMBLÄTTRIGEN KULTUREN MÖGLICH.|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.|