Shirlan

Artikel-Nr.
66139-01
Hersteller: Certis Belchim B.V.
  • 500 g/l Fluazinam
  • Kontaktfungizid gegen Kraut- und Knollenfäule
  • Sehr gute Regenfestigkeit und flexibel einsetzbar
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Shirlan ist ein Kontaktfungizid zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule in Kartoffeln. Bereits vorhandener Befall kann nicht bekämpft werden, hingegen wird eine weitere Ausbreitung der Infektion zuverlässig gestoppt.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
KARTOFFELN
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 12,90 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.4
max. Aufwandsmenge pro Saison : 4
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2011-05-26
Zulassungsende: 2027-04-15
Aufbrauchsfrist:


Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS07 GHS08
Spezifikationen

Spezifikationen Shirlan

Wirkstoffe
500 g/l Fluazinam
Artikel-Nr.
66139-01
Kosten per Hektar
0,00 €/HA - 12,90 €/HA
Hersteller
Certis Belchim B.V.
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Kartoffel
Zulassungsnummer
034092-00
Zulassungsende
15.04.2027
Zulassungsanfang
26.05.2011
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS07, GHS08,
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN230-SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT|NN266-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART PTEROSTICHUS MELANARIUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.|NN2842-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW701-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF1891-DAS WIEDERBETRETEN DER BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN IST AM TAGE DER APPLIKATION NUR MIT DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG MÖGLICH DIE FÜR DAS AUSBRINGEN DES MITTELS VORGEGEBEN IST. NACHFOLGEARBEITEN AUF/IN BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN DÜRFEN G|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VH612-DER GEHALT AN RELEVANTER VERUNREINIGUNG 5-CHLOR-N-(3-CHLORO-5-TRIFLUORMETHYL-2-PYRIDYL-AAA-TRIFLUOR-46-DINITRO-O-TOLUIDINE) DARF 2 G/KG IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF FLUAZINAM NICHT ÜBERSCHREITEN.|
Zugelassene Schaderreger
BRAUNFÄULE: KARTOFFEL
Gefahrenhinweise
H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|H361D-KANN VERMUTLICH DAS KIND IM MUTTERLEIB SCHÄDIGEN|
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|

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