Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Pixxaro EC ist ein Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Weizen und Gerste. Das Herbizid wird schnell über die Blätter aufgenommen und verteilt sich systemisch in die Wurzel. Hier kommt es zum Eingriff in die Eiweißbildung, sodass der Absterbe Prozess eingeleitet wird. Die Geschwindigkeit es Absterbens ist abhängig von der Witterung.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
GERSTE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
13
BBCH bis:
45
Kosten pro HA:
23,31 €/HA
min. Aufwandsmenge:
0.5 L/HA
max. Aufwandsmenge:
0.5 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.5L/HA
Wassermenge:
200-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-12-21
Zulassungsende:
2025-12-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
13
BBCH bis:
45
Kosten pro HA:
23,31 €/HA
min. Aufwandsmenge:
0.5 L/HA
max. Aufwandsmenge:
0.5 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.5L/HA
Wassermenge:
200-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-12-21
Zulassungsende:
2025-12-31
Aufbrauchsfrist:
WEIZEN WEICH-
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
13
BBCH bis:
45
Kosten pro HA:
23,31 €/HA
min. Aufwandsmenge:
0.5 L/HA
max. Aufwandsmenge:
0.5 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.5L/HA
Wassermenge:
200-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-12-21
Zulassungsende:
2025-12-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
13
BBCH bis:
45
Kosten pro HA:
23,31 €/HA
min. Aufwandsmenge:
0.5 L/HA
max. Aufwandsmenge:
0.5 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.5L/HA
Wassermenge:
200-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-12-21
Zulassungsende:
2025-12-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
13
BBCH bis:
45
Kosten pro HA:
23,31 €/HA
min. Aufwandsmenge:
0.5 L/HA
max. Aufwandsmenge:
0.5 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.5L/HA
Wassermenge:
200-400 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-12-21
Zulassungsende:
2025-12-31
Aufbrauchsfrist:
Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
NN2002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL
SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.
WMO-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): O
Zugelassene Schaderreger
EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
Gefahrenhinweise
H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.
H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.
H335-KANN DIE ATEMWEGE REIZEN.
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.