Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Das Insektizid Minecto Gold dient zur Bekämpfung vom Rapserdfloh im Winterraps und hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 der EU-Verordnung 1107/2009 erhalten. Die Genehmigung gilt ab dem 14.08.2026 bis zum 11.12.2026 für eine Dauer von 120 Tagen.
Der Wirkstoff Cyantraniliprole wird systematisch und translaminar in der Pflanze verlagert. Die Aufnahme des Wirkstoffs durch den Schaderreger erfolgt über Fraß- und Saugtätigkeit, teilweise aber auch durch Kontakt. Unabhängig von der Temperatur tritt ein rascher Fraßstopp mit langhaltender Wirkung ein.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Minecto Gold
Wirkstoffe
400 g/kg Cyantraniliprole
Artikel-Nr.
64452-05
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit
B1
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
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