Focus Aktiv

Artikel-Nr.
62430-05
Hersteller: BASF
  • 100 g/l Cycloxydim
  • Herbizid mit vollsystemischer Wirkung im Nachauflauf
  • Sichere Wirkung auch bei Kälte (< 10 °C)
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Focus Aktiv Pack ist eine Herbizid-Kombination gegen ein- und mehrjährige Ungräser in Rüben, Kartoffeln, Raps, Mais, Erbsen, Bohnen und diversen Gemüsekulturen. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt über die grünen Pflanzenteile der aufgelaufenen Schadgräser. Erste Absterbesymptome zeigen sich bereits nach wenigen Tagen in Form eines Entwicklungsstillstandes bzw. einer Verfärbung der Schadgräser. Der Wirkungseintritt wird durch wüchsige Temperaturen und hohe Luftfeuchtigkeit beschleunigt.

Focus Aktiv besteht aus 2x5 l Focus Ultra und 5 l Dash (Formulierungshilfsstoff).

Bitte beachten Sie, dass für Dash E.C. aufgrund der neuen Zulassung neue Vorgaben hinsichtlich Schutzmaßnahmen umzusetzen sind und das Produkt nicht mit Insektiziden gemischt werden darf. Die neue Zulassung gilt nur für Mischungen mit Herbiziden und Fungiziden.

Beachten Sie außerdem den Hinweis zum Verfallsdatum (Rubrik Wartezeiten) auf dem Etikett des Kanisters.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Spezifikationen

Spezifikationen Dash

Artikel-Nr.
61520-01
Hersteller
BASF SE
Piktogrammcode
GHS05, GHS07, GHS08, GHS09,

Spezifikationen Focus Ultra

Wirkstoffe
100 g/l Cycloxydim
Artikel-Nr.
62430-01
Hersteller
BASF SE
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Winterraps, Sommerraps, Zuckerrübe, Futterrübe, Kartoffel, Sonnenblume, Futtererbse, Erbse, Mais, Ackerbohne, Lein, Sojabohne, Senf-Arten, Krambe, Artischocke, Gemüsefenchel, Porree, Blumenkohl, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Rosenkohl, Blattkohle ausgenommen Choy Sum, Markstammkohl, Zierpflanzen, Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Schnittlauch, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Möhre, Meerrettich, Schwarzwurzel, Pastinak, Chicoree, Knollensellerie, Teekräuter, Tomate, Aubergine, Buschbohne, Stangenbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Zuckererbse, Dicke Bohne, Buschbohne, Salate, Endivien, Feldsalat, Spinat, Schnittmangold, Sommerportulak, Winterportulak, Sauerampfer, Gartensauerampfer, Gelber Portulak, Sommerportulak, Löwenzahn, Topinambur, Weinrebe
Zulassungsnummer
033964-00
Zulassungsende
31.08.2027
Zulassungsanfang
20.08.2015
Status
Zugelassen
Signalwort
GEFAHR
Piktogrammcode
GHS07, GHS08
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT101-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NT101-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN. STRAßEN. WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN. DAS IN DAS VER|NT102-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NT102-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW263-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-EEWE-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN WEINBAU BIS EINSCHLIEßLICH ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMH1-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 1|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.|WP740-VORSICHT BEI BENACHBART WACHSENDEN KULTURPFLANZEN DA SCHÄDEN MÖGLICH.|WP762-ANWENDUNG NUR IN ARTEN UND/ODER SORTEN MIT DER ZUSÄTZLICHEN BEZEICHNUNG CYCLOXIDIM-RESISTENT.
Zugelassene Schaderreger
QUECKE: GEMEINE, GRÄSER: ANNÜLLE, PFLANZEN: AUSFALLGETREIDE-, ZAHNLILIE: HUNDS-
Gefahrenhinweise
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H304-KANN BEI VERSCHLUCKEN UND EINDRINGEN IN DIE ATEMWEGE TÖDLICH SEIN.|H315-VERURSACHT HAUTREIZUNGEN.|H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.|H336-KANN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.|H361D-KANN VERMUTLICH DAS KIND IM MUTTERLEIB SCHÄDIGEN|H412-SCHÄDLICH FÜR WASSERORGANISMEN, MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Sicherheitshinweise
P101-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH, VERPACKUNG ODER KENNZEICHNUNGSETIKETT BEREITHALTEN.|P102-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN.|P201-VOR GEBRAUCH BESONDERE ANWEISUNGEN EINHOLEN.|P271-NUR IM FREIEN ODER IN GUT BELÜFTETEN RÄUMEN VERWENDEN.|P280-SCHUTZHANDSCHUHE SCHUTZKLEIDUNG AUGENSCHUTZ GESICHTSSCHUTZ TRAGEN.|P301+P310+P331-BEI VERSCHLUCKEN: SOFORT GIFTINFORMATIONSZENTRUM ODER ARZT ANRUFEN. KEIN ERBRECHEN HERVORRUFEN.|P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: EINIGE MINUTEN LANG BEHUTSAM MIT WASSER SPÜLEN. EVENTUELL VORHANDENE KONTAKTLINSEN NACH MÖGLICHKEIT ENTFERNEN. WEITER SPÜLEN.|P308+P313-BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN ÄRZTLICHE HILFE HINZUZIEHEN.|P403+P233-AN EINEM GUT BELÜFTETEN ORT AUFBEWAHREN. BEHÄLTER DICHT VERSCHLOSSEN HALTEN.|P405-UNTER VERSCHLUSS AUFBEWAHREN.

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