Herbizid mit starker Blattwirkung gegen Unkräuter in Mais
Erfasst Knöterich-Arten, Ampfer und Kamille
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Das Casper Adigor Pack ist ein Nachauflauf-Herbizid gegen verschiedene Unkräuter im Mais. Das Herbizid hat eine starke Wirkung gegen Knöterich-Arten, Ampfer und Kamille. Außerdem wirkt es gegen Disteln und Winde-Arten. Durch die starke Blattwirkung des Casper Adigor Pack können empfindliche Unkrautarten auch in großen Unkrautstadien sicher bekämpft werden.
Casper Adigor Pack besteht aus 3 x 1 kg Casper und 2 x 5 l Adigor
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Adigor
Artikel-Nr.
60040-81
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Zusatzstoff
Spezifikationen Casper
Wirkstoffe
500 g/kg Dicamba, 50 g/kg Prosulfuron
Artikel-Nr.
61050-00
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Mais, Wiesen, Weiden
Zulassungsnummer
006986-00
Zulassungsende
15.06.2027
Zulassungsanfang
04.04.2012
Status
Zugelassen
Signalwort
ACHTUNG
Piktogrammcode
GHS09
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT101-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN. STRAßEN. WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN. DAS IN DAS VER|NT102-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW609-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MINDESTENS MIT UNTEN GENANNTEM ABSTAND ERF|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMH2-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 2|WMH4-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 4|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.
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