Mit Fundatis steht für den Herbst 2026 eine zusätzliche Möglichkeit zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz und Weidelgras-Arten in Winterweizen und Wintergerste zur Verfügung. Das Präparat enthält die Wirkstoffe Bixlozone und Beflubutamid und wurde über eine zeitlich befristete Notfallzulassung freigegeben. Diese gilt vom 28. September 2026 bis zum 25. Januar 2027. Die verfügbare Produktmenge ist bundesweit auf 60.000 Liter begrenzt, was einer maximalen Behandlungsfläche von rund 60.000 Hektar entspricht.
Die Notfallzulassung erfolgt vor dem Hintergrund des Auslaufens des Bodenherbizid-Wirkstoffs Flufenacet, dessen letzter regulärer Einsatz im Herbst 2026 möglich ist. Insbesondere auf Standorten mit hohem Besatz an Ackerfuchsschwanz und gleichzeitig vorhandenen Resistenzen gegenüber den blattaktiven Wirkstoffgruppen der ALS- und ACCase-Hemmer entstehen dadurch erhebliche Herausforderungen in der Gräserkontrolle. Dennoch dürfte sich die Versorgungslage kurzfristig weniger angespannt darstellen, da bis zum Ende der Abverkaufsfrist im Juni 2026 noch größere Mengen flufenacethaltiger Produkte im Handel verfügbar waren. Viele Betriebe verfügen daher voraussichtlich auch für die Saison 2026 noch über entsprechende Restbestände. Ein tatsächlicher Versorgungsengpass wird deshalb eher für den Herbst 2027 erwartet.
Bixlozone: Neuer Wirkstoff mit eigenständigem Wirkmechanismus
Neben dem bereits bekannten Wirkstoff Beflubutamid enthält Fundatis mit Bixlozone einen neuen Wirkstoff.
Bixlozone wird der Wirkstoffgruppe der Isoxazolidinone (HRAC-Code 13) zugeordnet. Innerhalb dieser Gruppe war bislang lediglich Clomazone vertreten. Das Wirkungsspektrum umfasst verschiedene Ungräser, darunter Ackerfuchsschwanz, Weidelgras-Arten und Rispen-Arten. Gegen Windhalm zeigt der Wirkstoff hingegen keine ausreichende Wirkung. Darüber hinaus besitzt Bixlozone eine breite Aktivität gegen zahlreiche zweikeimblättrige Unkräuter, beispielsweise Klettenlabkraut und Kornblume. Aktuell wird der Wirkstoff als wenig anfällig für Resistenzentwicklungen eingestuft.
Nach derzeitiger Einschätzung wird eine reguläre Zulassung von Fundatis frühestens zum Herbst 2028 erwartet.
Anwendungsempfehlungen für Fundatis
Im Rahmen der Notfallzulassung kann Fundatis mit einer Aufwandmenge von 1,0 l/ha zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz und Weidelgras in Winterweizen und Wintergerste eingesetzt werden.
In Wintergerste ist die Anwendung auf den Zeitraum vom Vorauflauf bis BBCH 09 begrenzt. In Winterweizen ist der Einsatz zusätzlich noch im frühen Nachauflauf bis BBCH 13 möglich. Für eine optimale Leistung wird jedoch in beiden Kulturen eine möglichst frühe Applikation empfohlen. Mit zunehmender Entwicklung der Ungräser und nach dem Durchbrechen der Bodenoberfläche nimmt die Wirkung deutlich ab.
Zu berücksichtigen ist außerdem eine vorgeschriebene Mindestwassermenge von 300 l/ha.
Um die Bekämpfungsleistung insbesondere gegenüber Ungräsern zu verbessern, empfiehlt der Hersteller die Kombination von Fundatis mit 3,0 l/ha eines Prosulfocarb-haltigen Produktes, beispielsweise Boxer®. Dadurch lässt sich die Gräserwirkung gezielt absichern.
Hinweise für eine erfolgreiche Anwendung
Für eine optimale Verträglichkeit der Kulturpflanze sollten bei der Anwendung von Fundatis folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Aussaat sollte auf der gesamten Fläche in einer Tiefe von mindestens 3 cm erfolgen.
- Die Behandlung ist auf gut abgesetztem Boden durchzuführen; ein Anwalzen nach der Saat kann sinnvoll sein.
- Anwendungen sollten nicht unmittelbar vor angekündigten Starkniederschlägen erfolgen.
- Von einem Einsatz auf sehr leichten oder stark wasserdurchlässigen Standorten wird abgeraten.
Quelle: LfL, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Notfallzulassung von Fundatis®