Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Trebon 30 EC ist ein Insektizid zur Bekämpfung von Rapsglanzkäfer, Gefleckten Kohltriebrüsslern, Rapsstängelrüssler und Kohlschotenrüssler an Raps sowie blatt- und nadelfressende Käfer an Zierpflanzen. Dieses Insektizid wirkt mit Kontakt- und Fraßwirkung, insbesondere gegen beißende Insekten zeigt es eine gute Wirkung. Trebon 30 EC bekämpft aufgrund seiner Molekülstruktur auch Rapsglanzkäfer-Populationen, die resistent gegenüber herkömmlichen Pyrethroiden sind. Aufgrund seines geringen Temperaturanspruches wirkt Trebon 30 EC auch bei niedrigen Temperaturen, wie sie regelmäßig im zeitigen Frühjahr auftreten.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Zugelassene Kulturen
Raps, Zierpflanzen, Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)