Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Stabilan 720 ist ein Wachstumsregler zur Halmfestigung in Weizen, Winterroggen, Triticale, Hafer. Das Produkt verkürzt den Halm, verstärkt die Halmwand und führt dadurch zur Erhöhung der Standfestigkeit von Getreide.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
WEIZEN WEICH-
Halmfestigung
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Frühjahr
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
21
BBCH bis:
29
Kosten pro HA:
4,56 €/HA
min. Aufwandsmenge:
1.3 L/HA
max. Aufwandsmenge:
1.3 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.3L/HA
Wassermenge:
200-600 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2012-08-06
Zulassungsende:
2022-11-30
Aufbrauchsfrist:
Halmfestigung
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Frühjahr
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
21
BBCH bis:
31
Kosten pro HA:
7,37 €/HA
min. Aufwandsmenge:
2.1 L/HA
max. Aufwandsmenge:
2.1 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2.1L/HA
Wassermenge:
200-600 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2012-08-06
Zulassungsende:
2022-11-30
Aufbrauchsfrist:
ROGGEN
Halmfestigung
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Frühjahr
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
30
BBCH bis:
37
Kosten pro HA:
7,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
2 L/HA
max. Aufwandsmenge:
2 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2L/HA
Wassermenge:
200-600 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2012-08-06
Zulassungsende:
2022-11-30
Aufbrauchsfrist:
TRITICALE
Halmfestigung
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Frühjahr
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
30
BBCH bis:
37
Kosten pro HA:
7,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
2 L/HA
max. Aufwandsmenge:
2 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2L/HA
Wassermenge:
200-600 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2012-08-06
Zulassungsende:
2022-11-30
Aufbrauchsfrist:
HAFER
Halmfestigung
Anwendungsbereich:
FREILAND
Anwendungszeitpunkt:
Frühjahr
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
32
BBCH bis:
39
Kosten pro HA:
7,02 €/HA
min. Aufwandsmenge:
2 L/HA
max. Aufwandsmenge:
2 L/HA
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2L/HA
Wassermenge:
200-600 L/HA
max. Anzahl Behandlungen:
1
Behandlungsintervall (Tage):
-
Zulassungsanfang:
2012-08-06
Zulassungsende:
2022-11-30
Aufbrauchsfrist:
Alle Anagben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
NN2001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
VH615-IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF CHLORMEQUATCHLORID DÜRFEN DIE MAXIMALGEHALTE DER VERUNREINIGUNGEN 12-DICHLORETHAN VON 01 G/KG UND CHLORETHEN (VINYLCHLORID) VON 05 MG/KG BEZOGEN AUF DIE TROCKENMASSE NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.
Zugelassene Schaderreger
HALMFESTIGUNG
Gefahrenhinweise
H302-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI VERSCHLUCKEN.
H312-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI HAUTKONTAKT.
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.