Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Funguran progress ist ein Fungizid/ Bakterizid zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule und Schwarzbeinigkeit in Kartoffeln, Falschen Mehltau an Hopfen und Weinreben, Schorf an Kernobst, pilzlichen Blattfleckenerregern an Steinobst, Bakteriellen Blattfleckenerregern an Ziergehölzen und Obstbaumkrebs an Kernobst. Es wird als reines Kontaktfungizid und -bakterizid vorbeugend eingesetzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von Pilz- bzw. Bakterieninfektionen.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).