Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Evure ist ein Insektizid zur Bekämpfung von beißenden Insekten und saugenden Schadinsekten in Raps, Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer), Obst und Gemüse. Das Produkt zeichnet sich durch eine gute Sofort- sowie anhaltende Dauerwirkung aus und ist nicht schädigend für Bienen.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
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ENDIVIE GLATTE-/WINTER-/ESCARIOL
Blattläuse
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12,28 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
0.2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
Beißende Insekten
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12,28 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
0.2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
GERSTE
Blattläuse als Virusvektoren
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
Blattläuse
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
WEIZEN WEICH-
Blattläuse
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
Blattläuse als Virusvektoren
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
ROGGEN
Blattläuse als Virusvektoren
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
Blattläuse
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
TRITICALE
Blattläuse
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
Blattläuse als Virusvektoren
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
HAFER
Blattläuse
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
Blattläuse als Virusvektoren
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
PASTINAK
Beißende Insekten
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
Blattläuse
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
PORTULAK/GEMÜSE-/SOMMER-
Blattläuse
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12,28 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
0.2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
Beißende Insekten
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12,28 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
0.2
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
TOPINAMBUR
Beißende Insekten
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
Blattläuse
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
WURZELPETERSILIE
Blattläuse
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Status:
Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA:
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge:
200
max. Aufwandsmenge pro Saison :
200
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang:
2017-09-19
Zulassungsende:
2024-08-31
Aufbrauchsfrist:
Beißende Insekten
Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Evure
Wirkstoffe
240 g/l tau-Fluvalinat
Artikel-Nr.
64370-06
Kosten per Hektar
0,00 €/HA - 12.278,00 €/HA
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6623-DAS MITTEL DARF IN MISCHUNG MIT FUNGIZIDEN AUS DER GRUPPE DER ERGOSTEROL-BIOSYNTHESE-HEMMER AN BLÜHENDEN PFLANZEN UND AN PFLANZEN DIE VON BIENEN BEFLOGEN WERDEN NUR ABENDS NACH DEM TÄGLICHEN BIENENFLUG BIS 23:00 UHR ANGEWENDET WERDEN ES SEI DE|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN160-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ALEOCHARA BILINEATA (KURZFLÜGELKÄFER) EINGESTUFT.|NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.|NN335-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ERIGONE ATRA (ZWERGNETZSPINNE) EINGESTUFT.|NN361-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART COCCINELLA SEPTEMPUNCTATA (SIEBENPUNKT-MARIENKÄFER) EINGESTUFT.|NN3842-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NN410-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN VON BESTÄUBERINSEKTEN EINGESTUFT. ANWENDUNGEN DES MITTELS IN DIE BLÜTE SOLLTEN VERMIEDEN WERDEN ODER INSBESONDERE ZUM SCHUTZ VON WILDBIENEN IN DEN ABENDSTUNDEN ERFOLGEN.|NT101-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NT112-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) EINGEHALTEN WERDEN. DIE EINHALTUNG EINES ABSTANDES IST NICHT E|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW605-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW608-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MINDESTENS MIT UNTEN GENANNTEM ABSTAND ERF|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SB193-DAS PFLANZENSCHUTZMITTEL KANN BEI KONTAKT MIT DER HAUT (INSBESONDERE DES GESICHTES) EIN BRENNEN ODER EIN KRIBBELN HERVORRUFEN OHNE DASS ÄUßERLICH REIZERSCHEINUNGEN SICHTBAR WERDEN. DAS AUFTRETEN DIESER STOFFWIRKUNGEN MUSS ALS WARNHINWEIS ANGES|SB199-WENN DAS PRODUKT MITTELS AN DEN TRAKTOR ANGEBAUTEN GEZOGENEN ODER SELBSTFAHRENDEN ANWENDUNGSGERÄTEN AUSGEBRACHT WIRD DANN SIND NUR FAHRZEUGE DIE MIT GESCHLOSSENEN ÜBERDRUCKKABINEN (Z. B. KABINENKATEGORIE 3 WENN KEINE ATEMSCHUTZGERÄTE ODER PARTI|SF1891-DAS WIEDERBETRETEN DER BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN IST AM TAGE DER APPLIKATION NUR MIT DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG MÖGLICH DIE FÜR DAS AUSBRINGEN DES MITTELS VORGEGEBEN IST. NACHFOLGEARBEITEN AUF/IN BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN DÜRFEN G|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS120-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VH630-DER GEHALT AN TOLUOL IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF TAU-FLUVALINAT DARF 5 G/KG NICHT ÜBERSCHREITEN.|WW7091-BEI WIEDERHOLTEN ANWENDUNGEN DES MITTELS ODER VON MITTELN DERSELBEN WIRKSTOFFGRUPPE ODER SOLCHER MIT KREUZRESISTENZ KÖNNEN WIRKUNGSMINDERUNGEN EINTRETEN ODER EINGETRETEN SEIN. UM RESISTENZBILDUNGEN VORZUBEUGEN DAS MITTEL MÖGLICHST IM WECHSEL M|
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|