Folpan 500 SC

Artikel-Nr.
62465-00
Hersteller: Adama
  • • 500 g/l Folpet
  • • Kontaktfungizid gegen Septoria
  • • Für den vorbeugenden Einsatz (protektive Wirkung)
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Folpan 500 SC ist ein Kontaktfungizid zum vorbeugenden Schutz gegen Septoria in Weizen. Der enthaltene Wirkstoff Folpet bildet einen oberflächenaktiven Belag, der den Pilz bereits an der Auskeimung hindert. Die Wirkung von Folpan 500 SC ist protektiv und der Einsatz sollte daher vorbeugend erfolgen.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
GERSTE
Ramularia collo-cygni

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis.
Status: Anwendung abgelaufen - Verfallsdatum wird noch bekannt gegeben
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 20,33 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.5
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist: 2022-07-29

Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 20,33 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist:

Rhynchosporium secalis

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 20,33 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist:

Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 20,33 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist:

WEIZEN WEICH-
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 20,33 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 1.5
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist:

WEINREBE: KELTERTRAUBEN
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 24,39 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 1.8
max. Aufwandsmenge pro Saison : 14.4
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist:

Phomopsis viticola

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,55 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 1
max. Aufwandsmenge pro Saison : 8
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist:

Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 16,26 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 1.2
max. Aufwandsmenge pro Saison : 9.6
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist:

Phomopsis viticola

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 27,10 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 2
max. Aufwandsmenge pro Saison : 16
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist:

Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 8,13 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 0.6
max. Aufwandsmenge pro Saison : 4.8
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist:

Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 13,55 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 1
max. Aufwandsmenge pro Saison : 8
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist:

Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 27,10 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 2
max. Aufwandsmenge pro Saison : 16
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist:

Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Anwendungsbereich:
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Status: Zugelassen
BBCH ab:
BBCH bis:
Kosten pro HA: 0,00 €/HA - 32,52 €/HA
min. Aufwandsmenge:
max. Aufwandsmenge: 2.4
max. Aufwandsmenge pro Saison : 19.2
Wassermenge:
max. Anzahl Behandlungen:
Behandlungsintervall (Tage):
Zulassungsanfang: 2012-03-21
Zulassungsende: 2024-07-31
Aufbrauchsfrist:


Alle Angaben ohne Gewähr. Vor der Anwendung ist immer die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS07 GHS08 GHS09
Spezifikationen

Spezifikationen Folpan 500 SC

Wirkstoffe
500 g/l Folpet
Artikel-Nr.
62465-00
Kosten per Hektar
0,00 €/HA - 32,52 €/HA
Hersteller
ADAMA Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Weinrebe, Weizen, Gerste
Zulassungsnummer
024256-00
Zulassungsende
31.07.2024
Zulassungsanfang
21.03.2012
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS07, GHS08, GHS09,
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.|NN3001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW607-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW706-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF1891-DAS WIEDERBETRETEN DER BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN IST AM TAGE DER APPLIKATION NUR MIT DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG MÖGLICH DIE FÜR DAS AUSBRINGEN DES MITTELS VORGEGEBEN IST. NACHFOLGEARBEITEN AUF/IN BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN DÜRFEN G|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-VEAC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN BIS UNMITTELBAR VOR DER ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGE|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VH384-DER GEHALT AN TETRACHLORKOHLENSTOFF IM PFLANZENSCHUTZMITTEL DARF 01 % NICHT ÜBERSCHREITEN.|WG734-DIE ANWENDUNG DES MITTELS KANN BEI SPONTANGÄRUNG ZU GÄRVERZÖGERUNGEN FÜHREN.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMFM4-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): M4|
Zugelassene Schaderreger
SPRENKELKRANKHEIT, BLATTFLECKENKRANKHEIT: GERSTE, NETZFLECKENKRANKHEIT: GERSTE, BLATTDÜRRE: WEIZEN, FALSCHER MEHLTAU: WEINREBE, SCHWARZFLECKENKRANKHEIT: WEINREBE, ROTER BRENNER: WEIN
Gefahrenhinweise
H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|H351-KANN VERMUTLICH KREBS ERZEUGEN .|
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|

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